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Rechtstexte: für Verkaufsplattformen einbinden

Kleinanzeigen.de: Rechtstexte abmahnsicher einbinden und Inserate absichern

Kleinanzeigen.de: Rechtstexte abmahnsicher einbinden und Inserate absichern
4 min 8
Stand: 20.03.2026
Erstfassung: 19.10.2017

Der rechtssichere Verkauf auf der Plattform Kleinanzeigen.de ist nicht ganz einfach. Wir zeigen, wie Sie die erforderlichen Rechtstexte auf Kleinanzeigen.de einbinden und Ihre Inserate bestmöglich absichern.

AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Impressum hinterlegen

1. Einloggen ins Mandantenportal

Um die notwendigen Rechtstexte für Kleinanzeigen zu hinterlegen, melden Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten in unserem Mandantenportal an.

MP neu

2. Impressum konfigurieren

Zuerst ist das Impressum für Kleinanzeigen.de zu konfigurieren.

Rufen Sie es am rechten Seitenrand des Mandantenportals auf und vervollständigen Sie ggf. notwendige Angaben:

Kleinanzeigen.de 2
1

3. AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung konfigurieren

Rufen Sie sodann den Eintrag "Kleinanzeigen.de" auf:

Kleinanzeigen.de 1

Sofern noch nicht geschehen, müssen die Rechtstexte zunächst durch die Beantwortung eines Online-Fragenkatalogs personalisiert und konfiguriert werden.

Klicken Sie dafür auf den orangenen Button "Jetzt konfigurieren" und speichern Sie die Konfiguration am Ende des Fragenkatalogs durch Klick auf "Konfiguration speichern".

Im Anschluss sind die Rechtstexte einsatzbereit und können in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden:

Kleinanzeigen.de 4

Zu empfehlen ist die Einbindung aus dem Format "HTML-Datei".

Laden Sie diese durch Klick herunter.

4. Einbindung auf Kleinanzeigen.de

Um die Rechtstexte nun auf Kleinanzeigen.de einzubinden, loggen Sie sich in Ihren Kleinanzeigen.de-Account ein:

Kleinanzeigen.de 3

Die Hinterlegung des Impressums und der übrigen Rechtstexte erfolgt zentral direkt in Inseraten.

Zwar stellt Kleinanzeigen.de unter "Einstellungen" > "rechtliche Angaben" einzelne Upload-Felder für Widerrufsbelehrung, AGB und Datenschutzerklärung bereit:

Kleinanzeigen.de 5

Deren Nutzung ist aber nicht empfehlenswert, weil nur PDF-Dateien zugelassen werden und eine Hinterlegungsmöglichkeit für das Impressum fehlt. Letzteres muss also so oder so anders eingebunden werden:

Kleinanzeigen.de 6

Da das Impressum aber zusammen mit den übrigen Rechtstexten dargestellt sein sollte, ist zu raten, alle Rechtstexte gebündelt über die im Folgenden beschriebene alternative Funktion von Kleinanzeigen.de zu hinterlegen.

Klicken Sie dafür im linken Seitenmenü auf "Inserieren":

Kleinanzeigen.de 7

Es öffnet sich der Anzeigen-Manager.

Scrollen Sie dort herunter, bis das Feld "rechtliche Angaben" erscheint:

Kleinanzeigen.de 8

Hier können Sie nun alle Rechtstexte untereinander einfügen:

  • Kopieren Sie zunächst das Impressum aus dem Mandantenportal und fügen Sie es an erster Stelle ein.
  • Öffnen Sie sodann die heruntergeladene HTML-Datei mit den übrigen Rechtstexten (AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung), kopieren Sie den gesamten Inhalt und hinterlegen Sie ihn unterhalb des bereits eingetragenen Impressums.

Klicken Sie sodann auf "Anzeige aufgeben".

Die unter "rechtliche Angaben" eingefügten Rechtstexte werden automatisch in alle aktiven und künftigen Inserate übernommen.

Hinweis auf Unverbindlichkeit in Inseraten

Vermeiden Sie in jedem Falle, dass ein Interessent die Anzeige bereits als verbindliches Verkaufsangebot verstehen kann bzw. als Einladung dazu, Ihnen gegenüber ein verbindliches Kaufangebot abzugeben.

Unbedingt zu vermeiden sind also Aussagen wie „Wenn Sie den Kauf bestätigen wollen, senden Sie uns eine Nachricht“ oder „Senden Sie uns Ihr Angebot per Email“.

Sie sollten die Anzeige vielmehr so unverbindlich und rudimentär wie möglich halten.

In jeder Anzeige sollte dafür folgender Zusatz eingefügt werden:

IT-Recht Kanzlei

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Weitere Tipps für das rechtssichere Handeln auf Kleinanzeigen.de

1. Rechtlich korrekte Angaben zu Preisen, Versandkosten, Zahlungsarten und Lieferzeiten

Achten Sie in Inseraten auf eine korrekte Preisangabe (insbesondere auch auf den Hinweis zur Beinhaltung der MwSt. und ggf. Grundpreisangabe).

Sie sollten bereits in den Titel der Anzeige den Kaufpreis mit einem Sternchenhinweis angeben (z.B. „Produkt XY, neu, 50€*“) , und dann in der Anzeige den Sternchenhinweis auflösen mit

*Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.

Kleinanzeigen.de 9

Ein Sternchen hinter dem Preis im Preisangabenfeld kann nicht gesetzt werden.

ka3

Daher ist die Aufnahme in den Titel erforderlich.

Ist für die angebotene Ware eine Grundpreisangabe erforderlich, muss auch diese in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis erfolgen.

Geben Sie zudem - wenn ein Versand der Ware erfolgt - auch die jeweils anfallenden Versandkosten in der Anzeige an bzw. weisen bei kostenfreiem Versand auf diesen Umstand hin.

Auch sollten die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten benannt werden.

Ferner sollten Sie in der Anzeige auf die Lieferzeiten für die Ware hinweisen. Einen entsprechenden Leitfaden finden Sie gerne hier.

2. Auf Kundenanfragen rechtssicher reagieren

Reagieren Sie auf eine Kundenanfrage mit einem konkreten Angebot (Benennung konkrete Ware mit Preisangabe) unter Angabe der anfallenden Versandkosten (soweit Versand gewünscht und möglich) und der verfügbaren Zahlungsarten und Angabe der Lieferzeit per Email, Fax oder Brief und übermitteln dem Kunden dabei die Rechtstexte. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

3. Rechtssichere Kommunikation mit Kunden

Sollte ein Kunde trotz des Zusatzes in der Anzeige mit einem direkten Kaufangebot reagieren bzw. der Ansicht sein, durch seine Erklärung bereits einen Kaufvertrag mit Ihnen herbeigeführt zu haben, weisen Sie ihn nochmals auf den obigen Zusatz hin, teilen ihm mit, dass Sie sein Angebot nicht annehmen können bzw. noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und übersenden dem Kunden ggf. ein eigenes Angebot (siehe dazu oben).

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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8 Kommentare

J
Jeesch
Kommunikation mit Käufer
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Ist es nicht äußerst unpraktikabel, dass man dem Käufer ein Angebot per Mail, Fax oder Brief machen soll, wenn doch nur das Kontaktformular zur Verfügung steht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Käufer ihre Emailadresse preisgeben, um ein Angebot zu erhalten.
Falls man aufgrund eines Inserates angeschrieben wird, macht es doch nur Sinn den Kauf direkt über das Kontaktformular abzuwickeln. Könnten Sie das nochmal kurz klarstellen?
Vielen Dank im Voraus.
Sie schreiben folgendes:
„Reagieren Sie auf eine Kundenanfrage mit einem konkreten Angebot unter Angabe der anfallenden Versandkosten (soweit Versand gewünscht und möglich) und der verfügbaren Zahlungsarten und Angabe der Lieferzeit per Email, Fax oder Brief und übermitteln dem Kunden dabei die Rechtstexte. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.“
E
Eugen Elisarow
Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbe engeben?
Ist eine Angabe der Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbler nötig da diese davon befreit sind nach §19 UStG. Vielen Dank schonmal !
S
Sando
AGB, Widerruf, * im Titel, wirklich notwendig?
Erstmal danke für die wertvollen Tipps.
Ich frage mich dennoch, ob die AGB und Widerrufsbedingungen pro Anzeige definiert werden müssen. Es handelt sich bei einer Kleinanzeige um eine Offerte, hier kann man nicht kaufen. Der Interessent muss anfragen, womit man ihn gleich über Rechte und Pflichten aufklären könnte. Die AGBs könnte man ggf. in den rechtlichen Angaben verlinken, aber jedes mal rein kopieren ist gefährlich, gerade wenn sich etwas ändert und man dann alle Anzeigen überarbeiten müsste.
Für mich ist eine Kleinanzeige vergleichbar mit einem Plakat an der Straße. Dort finden sich auch keine AGBs. Erst bei Kontaktaufnahme kriege ich die oder kann sie einsehen.
Der Stern im Titel, tut das wirklich Not? Reicht es nicht aus, direkt im ersten Satz auf die MwSt. hinzuweisen zumal in der App nichts von der Beschreibung zu sehen ist, daher irritiert der * eher und führt dazu, dass jemand in der Suchliste nach den weiteren Angaben zum * sucht.
Sucht man ein bisschen bei eBay Kleinanzeigen, so findet man kaum jemanden, der das umsetzt. In der Regel vollständiges Impressum und gut ist. Werden die nun alle abgemahnt? Ist ja kein kostenpflichtig kaufen ....
Nun gut. Vielleicht solltet ihr den gewerblichen noch als Tool den AnzeigenChef empfehlen, damit können sie sich wenigstens die Handarbeit sparen und müssen ihren Kram nur einmal pflegen.
Sonst Top Beitrag und danke für die Mühe und weiter so
J
Jörg
Preisbindung
Aktuell haben wir ein Immobilienangebot, wir haben kurzfristig zugesagt zum angebotenen Preis. Jetzt laufen dort nach und nach neue Interessenten auf, die z.T. Preise über dem Preis in der Anzeige bieten. Wie rechtssicher ist diese Verfahrensweise, da aktuell der Immobilienmarkler die Preise hochgehen lässt. Gibt es hier nicht eine Preisbindung?
Impressum und AGB´s sind ebenfalls nicht angegeben.
F
Frank
Über App ist nicht alles lesbar
Hallo,
ich habe gerade einen Artikel auf ebay-Kleinanzeigen (gewerblich) veröffentlicht. Alle links sind klickbar und man kann alles wunderbar lesen. Unter der App allerdings ist unter Rechtliche Angaben nicht alles lesbar. Es geht nur bis zur Mängelhaftung. Was kann man den da machen?
C
Christoph Arndt
Wie sieht es bei Dienstleistungen aus?
Mir wurde heute Abend per E-Mail von den Ebay Kleinanzeigen mitgeteilt, dass man mein extra als gewerbliche Annonce mit einem vollständigen Impressum einschließlich USt-Id. vor rund zwei Jahren aufgegebenes Inserat gelöscht habe, weil sich irgendjemand darüber beschwert hätte. Originaltext:
--------------------------------------------------------
Lieber Nutzer!
Deine Anzeige wurde von unserer Plattform entfernt, da sie uns von anderen Nutzern mit dem Hinweis auf einen gewerblichen Hintergrund gemeldet wurde. Im Falle einer gewerblichen Nutzung sind bei eBay Kleinanzeigen besondere Pflichten zu beachten:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/pflichten
Als gewerblicher Nutzer bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in deinen Anzeigen zu hinterlegen.
Was gehört in ein Impressum?
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe/rechtliche-angaben"
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Alle hier genannten Ausführungen beinhalten den Verkauf von WAREN über einen Onlineshop. Ich aber biete meine Dienste als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher an. Hierzu bedarf es nach meinem Verständnis keines Onlineshops, keines Widerrufsrechts noch irgendwelcher AGBs, Rücktrittsklauseln usw.
Was kann ich tun? Ich werde mich auf jeden Fall von Ihnen hier beraten lassen. Die Löschung empfinde ich als absolut unangemessen, denn meine Annonce war als gewerblich und mit vollständigem Impressum aufgegeben worden. Letzteres wurde allerdings erst nach Anklicken sichtbar. Als symbolisches Honorar war 1,00 EUR angegeben, dies wurde im Text auch so erklärt.
MfG
C. Arndt, Wildberg
O
Oliver Kuscak
Rechtlich wieder überholt?
Vielen Dank für diese kostenfreie Information.
Mir fallen dazu einige Punkte auf die etwas fraglich sind. 1. Ein Shop annonciert zwar online, aber alles als freibleibende Angebote / z.b Gebrauchtware die vorab besichtigt werden soll Autos oder oder.
Wieso braucht es dann hier wirksame Widerrufsbelehrungen? Der Kaufvertrag kommt doch dann gar nicht zustande. 2. Datenschutzbestimmungen, AGB, Widerrufsbelehrung müssen doch einzeln als anklickbarer Link vorhanden sein. Hier einfach alles unter rechtliche Angaben setzen, ist doch gleichzusetzen mit dem Verbot unter dem Reiter Impressum auf einer Homepage die Datenschutzbestimmungen zu veröffentlichen. 3. Preisangaben bei Kleinanzeigen sind nicht rechtskonform. Hier fehlt: Die Ausweisung der MWST. 4. Kontaktfelder bei Ebaykleinanzeigen sind nicht verschlüsselt. Ebaykleinanzeigen behält sich vor die Nachrichten zu speichern, zu scannen oder manuell einzugreifen. Sofern kein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hierzu besteht, ist eine Kommunikation bei Ebaykleinanzeigen unzulässig. Ebaykleinanzeigen lässt sich sogar noch den Service als Proversion teuer bezahlen.. Und selbst da besteht keine Rechtssicherheit. Im Grunde sind meines Erachtens solche Portale wie Kleinanzeigen durch den Gesetzgeber zu bösen Fallen für Gewerbetreibende geworden und somit illegalisiert worden! Schönen Dank auch liebe Politiker/EU
C
Christian Ehlers
Punkt 4 noch erforderlich?
Wenn in den rechtlichen Angaben Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung hinterlegt sind (gilt hier die gleiche wie bei ebay?) muss dann Punkt 4 noch im Anzeigentext hinterlget werden? Allein mit Nennung der email-adresse im Anzeigentext hat ebay ein Problem - so bleibt nur Fax, Brief und das Kontaktformular. 
Wie bekomme ich den link zur Plattform anklickbar, wenn kein html möglich ist?
Bitte um einen kurzen Hinweis. Danke.
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