Wenn die Verwendung des Feldes „von“ auf Amazon eine Irreführung darstellt!
Oftmals versuchen Händler No-Name Massenware für sich zu „monopolisieren“, indem im Feld „von“ auf Amazon der Verkäufer- oder Markenname eines Online-Händlers angegeben wird. Dieser Vorgehensweise erteilt das OLG Hamm nunmehr eine Absage.
Urteil vom OLG Hamm eröffnet neues Geschäftsmodell
Beitrag von Tanja
03.07.2019, 14:06 Uhr
Liebe Leser,
ich halte das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm (NRW)für sehr strittig. Durch dieses veröffentliche Urteil ist für viele Online-Händler, die sogennate Fake Shops haben ein neues Geschäftsmodell geworden, womit der Lebensunterhalt ohne viel Aufwand betrieben wird. Die meisten Unterlassungserklärungen sind in NRW, nach dem Urteil vom OLG Hamm eingegangen. Es werden bewusst Anwälte aus dieser Region aufgesucht um hier bei den Landgerichten und eventuell in der 3 Instanz(OLG Hamm) zu gewinnen. Das ist wirklich eine Leichtigkeit.Mittlerweile legen viele Händler sogenate Set Produkte bei Amazon an, das Sie zum Original Produkt sich nicht vergleichen lassen können.Das verbirgt aber ein mehr als großes Risiko. Wie vielleicht jeder Händler weiß, kann man Produktbeschreibungen, Attribute und Bilder verändern. Das bedeutet man kann das Produkt so manipulieren, das es im Ursprung eine Dupplette darstellt, ohne das der Verkäufer, der das Produkt Set angelegt hat sofort bemerkt. Der abmahnende Händler kann nach ca. 5 Minuten später einen Screenshoot machen und dann abmahnen. Ich selbst habe leider diese Erfahrung gemacht. Daher kann ich jeden nur raten, der die Geduld, die Kraft und die finanziellen Möglichkeiten hat bis zum Bundesgerichtshof klagt.
Liebe Grüße
Tanja
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Hoffentlich handelt Amazon hier bald! von Katta, 05.02.2019, 12:07 Uhr
Ich bin auf der einen Seite froh, dass endlich ein Gericht diese Problematik erkannt hat, andererseits wird es jetzt schwieriger sich irgendwo anzuhängen. Ich verkaufe Stoffe über Amazon und die meisten Konkurrenten haben einfach ihre Händlernamen unter "von" stehen. Ich habe Amazon auf diese... » Weiterlesen
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Hersteller Unbekannt von Paul, 05.02.2019, 10:26 Uhr
Vielen Dank für diesen Artiekl. Was sollte denn im Feld "von" eingetragen werden wenn der Hersteller unbekannt ist? Einfach unbekannt?
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