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Leserkommentar zum Artikel

OLG Hamm: Wann die Verwendung des Feldes „von“ auf Amazon eine Irreführung darstellt!

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung (Urteil vom 22.11.2018, Az.: I-4 U 73/18) zu einer sehr häufigen Praxis auf der Plattform Amazon Stellung bezogen. Oftmals versuchen Online-Händler auf der Plattform Amazon No-Name Massenware für sich zu „monopolisieren“, indem im Feld „von“ auf Amazon der Verkäufer- oder Markenname eines Online-Händlers angegeben wird. Dieser Vorgehensweise erteilt das OLG Hamm nunmehr eine Absage. Lesen Sie mehr zur Begründung des Gerichts in unserem Beitrag.

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Hersteller Unbekannt

Beitrag von Paul
05.02.2019, 10:26 Uhr

Vielen Dank für diesen Artiekl. Was sollte denn im Feld "von" eingetragen werden wenn der Hersteller unbekannt ist? Einfach unbekannt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Urteil vom OLG Hamm eröffnet neues Geschäftsmodell von Tanja, 03.07.2019, 14:06 Uhr

    Liebe Leser, ich halte das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm (NRW)für sehr strittig. Durch dieses veröffentliche Urteil ist für viele Online-Händler, die sogennate Fake Shops haben ein neues Geschäftsmodell geworden, womit der Lebensunterhalt ohne viel Aufwand betrieben wird. Die meisten... » Weiterlesen

  • Hoffentlich handelt Amazon hier bald! von Katta, 05.02.2019, 12:07 Uhr

    Ich bin auf der einen Seite froh, dass endlich ein Gericht diese Problematik erkannt hat, andererseits wird es jetzt schwieriger sich irgendwo anzuhängen. Ich verkaufe Stoffe über Amazon und die meisten Konkurrenten haben einfach ihre Händlernamen unter "von" stehen. Ich habe Amazon auf diese... » Weiterlesen

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