Leserkommentar zum Artikel

Wenn die Verwendung des Feldes „von“ auf Amazon eine Irreführung darstellt!

Oftmals versuchen Händler No-Name Massenware für sich zu „monopolisieren“, indem im Feld „von“ auf Amazon der Verkäufer- oder Markenname eines Online-Händlers angegeben wird. Dieser Vorgehensweise erteilt das OLG Hamm nunmehr eine Absage.

» Artikel lesen


Hoffentlich handelt Amazon hier bald!

Beitrag von Katta
05.02.2019, 12:07 Uhr

Ich bin auf der einen Seite froh, dass endlich ein Gericht diese Problematik erkannt hat, andererseits wird es jetzt schwieriger sich irgendwo anzuhängen.

Ich verkaufe Stoffe über Amazon und die meisten Konkurrenten haben einfach ihre Händlernamen unter "von" stehen. Ich habe Amazon auf diese Problematik hingewiesen, durfte aber trotzdem keinen eigenen Artikel anlegen, sondern wurde aufs "Anhängen" verwiesen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Urteil vom OLG Hamm eröffnet neues Geschäftsmodell von Tanja, 03.07.2019, 14:06 Uhr

    Liebe Leser, ich halte das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm (NRW)für sehr strittig. Durch dieses veröffentliche Urteil ist für viele Online-Händler, die sogennate Fake Shops haben ein neues Geschäftsmodell geworden, womit der Lebensunterhalt ohne viel Aufwand betrieben wird. Die meisten... » Weiterlesen

  • Hersteller Unbekannt von Paul, 05.02.2019, 10:26 Uhr

    Vielen Dank für diesen Artiekl. Was sollte denn im Feld "von" eingetragen werden wenn der Hersteller unbekannt ist? Einfach unbekannt?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei