Leserkommentar zum Artikel

Bewerbung von Lebensmitteln mit "Low Carb" unzulässig?

Aktuell werden Online-Händler abgemahnt, die Lebensmittel vertreiben und diese mit der Angabe "Low Carb" bewerben. Warum diese Werbung tatsächlich problematisch ist, betroffene Händler sich aber dennoch sehr genau überlegen sollten, ob sie eine Unterlassungserklärung abgeben, beleuchtet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

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Frau

Beitrag von Sabine Faas
04.03.2019, 17:22 Uhr

Und was passiert wenn man LC schreibt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von Heidi, 03.03.2019, 13:18 Uhr

    Ich frage mich wirklich ob wir in dieser Welt keine anderen PROBLEME haben??!!Ist wieder nur schikane und Geldmacherei!!!!

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