Leserkommentar zum Artikel
Bewerbung von Lebensmitteln mit "Low Carb" unzulässig?
Aktuell werden Online-Händler abgemahnt, die Lebensmittel vertreiben und diese mit der Angabe "Low Carb" bewerben. Warum diese Werbung tatsächlich problematisch ist, betroffene Händler sich aber dennoch sehr genau überlegen sollten, ob sie eine Unterlassungserklärung abgeben, beleuchtet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.
Frau
Beitrag von Heidi
03.03.2019, 13:18 Uhr
Ich frage mich wirklich ob wir in dieser Welt keine anderen PROBLEME haben??!!Ist wieder nur schikane und Geldmacherei!!!!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Frau von Sabine Faas, 04.03.2019, 17:22 Uhr
Und was passiert wenn man LC schreibt?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben