Paypal - lieber nicht!
Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.
PayPal-Verkäuferschutz bedeutet für mich Unterschlagung meines Geldes
Beitrag von TheDolphinShop
25.02.2019, 00:58 Uhr
Ich habe hier bereits von meinem aktuellen Fall berichtet.
Nachdem ich eine Kamera Canon 1Dx im Wert von 1500 nach Italien (Lieferanschrift Italien aber Käufer in Serbien registriert) geliefert habe, meldete der Käufer nach 4 Tage, daß sich Steine anstelle der Kamera im Paket befunden haben.
Ich habe den Käufer aufgefordert, das Paket unverzüglich zur Untersuchung bei DHL in Verona abzugeben. Der Käufer hat nicht reagiert. Ich habe PayPal gem. 5.2 der PayPal-Käuferschutzrichtlinie
"Rücksendung an den Verkäufer - Wenn der Käufer einen Antrag auf Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf eigene Kosten an den Verkäufer oder an einen anderen ihm von PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens genannten Empfänger oder Adresse zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen."
aufgefordert, daß sie dem Käufer zur Bedingung machen, das Paket zu DHL zu bringen (also "an einen anderen ihm von PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens genannten Empfänger oder Adresse..." senden, was PayPal mit der mündlichen Begründung ablehnte "wir fordern Käufer nie auf, eine Schadensmeldung bei DHL zu stellen, das ist private Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
Nachdem PayPal von meinem Konto 1500 Euro dem Käufer übertragen und den Fall geschlossen hat, habe ich reklamiert, daß ich auf den PayPal AGB's bestehe
"muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf eigene Kosten an den Verkäufer....zurücksenden",
denn bislang habe ich das Paket nicht erhalten, während der Käufer sein Geld schon zurück hat. Ich habe die mündliche Erklärung erhalten, daß das in Ordnung ist "wenn es sich um offensichtlich wertlose Steine handelt, verlangt PayPal keine Rücksendung an den Verkäufer. Das ist dem Käufer nicht zuzumuten“.
Hallo, geht es PayPal noch gut???
Auf die Frage, wo steht es in den AGB's, daß wenn ein wertvoller Artikel durch wertlosen Artikel ausgetauscht wird, die Rücksendung des Pakets dem Käufer nicht zuzumuten ist um das Paket seiner Transportversicherung als Beweis vorzulegen, erhielt ich die dreiste Antwort, das seien interne Richtlinien von PayPal.
Haben diese Witzbolde noch alle Tassen im Schrank??? Meine Transportversicherung ist damit aus der Haftung, denn ich habe kein Paket. Nachdem PayPal dem Käufer 10 Tage Zeit gibt (steht nirgendwo in den AGB's, hat man mir mündlich gesagt) während DHL in seinen AGB's hat, daß das Paket spätestens 7 Tage nach Empfang zur Reklamation vorgelegt werden muß, kann der Käufer behaupten, er habe sich legitim verhalten und alles erledigt, was PayPal von ihm verlangt hat.
Wäre die Kamera auf dem Versandweg entwendet worden, hätte man dies bei Anwendung der PayPal AGB's und vorlage bei DHL durch eine Untersuchung beweisen oder widerlegen können.
Was hier PayPal macht, ist Willkür, Bevorzugung des Betrügers und faktische Unterschlagung meines Geldes. Das Bezahldienstunternehmen wirbt mit einem Verkäuferschutz und läßt das einzigste Beweismitttel (Paket mit Füllmaterial und Steinen) beim Käufer, obwohl dieses Paket für mich den Wert von 1500 Euro hat (Transportversicherung, evtl. späterer Prozess). Manchmal kommt von einer Sendung nur die Umverpackung an. Wenn hier PayPal dem Käufer nicht zumuten will, eine leere Verpackung zurückzusenden und damit auf seine AGB's pfeifft, wie will ein Verkäufer jemand im Ausland und vermutlich den Betrüger selbst motivieren, das einzige Beweisstück rauszurücken? Wahrscheinlich waren die Steine auch gestohlen, neben der Empfängeranschrift des Käufers zeigt Google Earth eine Baustelle. Also doppelte Beweisvernichtung.
Ich mache den Catch 22 an einem anderen Beispiel deutlich: Ein Stein im Wert von 30 Euro (Amethyst o.ä-) wird verkauft. Der Käufer wird behaupten, im Paket sei ein wertloser Stein gewesen. PayPal wird dem Käufer das Geld zurückzahlen und im nicht zumuten, den Kieselstein an mich zurückzuschicken. PayPal fordert keine Fotos an, also hat es der Empfänger einfach. Wann zieht ein Jurist solchen betrügerischen Methoden endlich den Stecker raus? Firmensitz Luxemburg und englisches Recht hin oder her.
Wir Händler müssen uns klar werden, daß es für uns bei PayPal Zero Verkäuferschutz gibt und eine solche Auktion Betrüger anzieht wie Speck Maden.
Ein schwacher Trost: richtet man bei Ebay einen neuen Händler-Account ein und bucht kein Shop-Paket, kann man in den Zahlungsbedingungen auf PayPal verzichten. So kann man teuere Luxusartikel nur mit Überweisung verkaufen.
Beste Grüße TDS
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