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Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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Schadensminderungsobliegenheit bei PayPal

Beitrag von TDS
01.02.2019, 23:05 Uhr

Betrachten wir einen Fall, wo der Verkäufer an einen Käufer einen hochwertigen Artikel z.B. für 1000 Euro verkauft. Die Zahlung erfolgt über PayPal, die Beförderung über DHL. Der Empfänger quittiert das Paket und eröffnet nach 4 Tagen einen Käuferschutzfall "Der erhaltene Artikel entspricht nicht der Beschreibung". Als Begründung schreibt er z.B., daß im Paket Steine, Cola- oder Fantadosen waren.

Hier liegt das erste Problem von PayPal: Bei einem offensichtlichen Betrug (DHL nennt diesen Fall "Teilverlust") liegt ein Fall vor, den ich z.B. so beschreiben würde: "Es liegt eine betrügerische Handlung / Diebstahl vor". Die Formulierung "anders wie beschrieben" gaukelt einem vor, daß es sich um eine Lapalie wie eine in falscher Farbe gelieferte Handtasche handelt. Hier geht es eindeutig um Betrug, mit drei Verdächtigen: Verkäufer (bekannt) - DHL (unbekannt) - Käufer (bekannt).

PayPal gibt beiden Parteien zunächst die Empfehlung, sich innerhalb von 20 Tagen zu einigen. Das ist Unfug, denn bei einem offensichtlichen Betrug/Diebstahl muß sofort gehandelt werden! Eine Schadensanzeige beim Versandunternehmen und Strafanzeige bei der Polizei. Der Käufer ist in den meisten Fällen zu diesem Zeitpunkt für den Verkäufer nicht erreichbar. Auf Emails reagiert er nicht, Bitten zum Zuschicken von Beweisbildern sind vergeblich. Nachdem dann eine der Parteien PayPal zur Klärung einschaltet, gibt PayPal dem Käufer 10 Tage Zeit, das Paket mit den Steinen zur Polizei zu bringen und dann das Protokoll an PayPal zu schicken. Vermutlich wird der Polizeibeamte sagen, da hinten ist ein Berg voller Steine, dort können diese Steine entsorgt werden... Die Bitte des Verkäufers an PayPal, den Käufer zu verpflichten, nach der Polizei anzeige das Paket bei DHL zur forensischen Untersuchung abzugeben, wird von PayPal abgelehnt, dies sei in den Bestimmungen von PayPal nicht vorgesehen und die Polizei wisse schon was zu tun sei. Das ist leider nicht richtig, denn laut Bestimmungen von DHL muß das Paket binnen 7 Tagen im unveränderten Zustand vorgelegt werden, um festzustellen, ob das Paket unterwegs geöffnet und wieder verschlossen wurde. Um es vorwegzunehmen, DHL kann das und damit gelingt der Beweis, der möglicherweise nur noch zwei Verdächtige übrig läßt: Verkäufer und Käufer. Aber der Betrüger weiß, daß die für PayPal nur die Polizeianzeige genügt, um sein Geld von PayPal zurück zu bekommen. Er hat keine Veranlassung, sich durch die Übergabe des Pakets bei DHL möglicherweise selbst zu belasten. An dieser Stelle ist PayPal nach der gesetzlichen Schadensminderungsobliegenheit verpflichtet, dem Käufer zu motivieren, diesen kleinen Schritt zu gehen. PayPal geht jedoch so dreist vor, daß sie dem Verkäufer auf der Frage nach dem weiteren Verbleib des Pakets (mit den Steinen, also Beweismittel), antworten, daß das der Käufer diese entsorgen kann, denn sie seien wertlos (!!!). Damit geht jeder Verkäufer leer aus und selbst wenn der Käufer kein Betrüger war, durch Unterlassung des Schadensanzeige bei DHL wird dem Käufer die theoretische, wenn auch minimale Möglichkeit der Inanspruchnahme der Transportversicherung von DHL genommen. Mit Wissen und Duldung von PayPal! Denn was bitte sind die angeblichen „Richtlinien von PayPal“? In den PayPal-Nutzungsbedingungen Stand 30.01.2019 und PayPal-Käuferschutzrichtlinie Stand 29.04.2019 (ja PayPal lebt schon in der Zukunft) findet sich weder Polizei oder Anzeige. Es findet sich aber eine Formulierung „PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Prüfung des Antrags auf Käuferschutz vom Käufer anfordern. Der Käufer hat hierfür etwa entstehende Kosten zu tragen.“ Also kann PayPal laut seinen Richtlinien den Käufer verpflichten, das Paket binnen 7 Tagen zur Untersuchung beim Versandunternehmen vorzubringen, um festzustellen, ob es unterwegs geöffnet wurde. Weshalb tut es PayPal nicht? Was ist zu tun, um PayPal zu verpflichten, vor der Rückzahlung des Geldes an den Käufer auf Übergabe der Beweismittel an das Versandunternehmen zu bestehen? Auf diese Möglichkeit angesprochen, verweisen die PayPal-Mitarbeiter auf irgendwelche Bestimmungen. Nie werden sie hier konkret, man gewinnt den Eindruck, daß sie selbst nicht wissen, was drin steht und was das genau bedeutet. Hier darf man sich nicht abwimmeln lassen! Obwohl man schnell den Eindruck, daß man abserviert wird und als Verkäufer kein Kunde ist. Nein! Als Verkäufer ist man ein Vertragspartner von PayPal. Da PayPal auch eine Bank ist, erwartet ein Geldgeber höflich behandelt zu werden. Geschätzt 50% der Mitarbeiter zeigen dem Händler die kalte Schulter man wird aufgeklärt, daß man auf der Verliererseite ist. Da wir also wissen, daß wir uns gegen diese Art von Betrugs nicht versichern können, müssen wir nach dem eigentlichen Verkäuferschutz bei PayPal fragen. Einen praktischen Nutzen finde ich als Händler nicht. Ein gewerblicher Verkäufer haftet bis zur Übergabe der Ware an den Empfänger. Tauscht der Empfänger die Ware gegen Steine aus, ist man nicht versichert und kann es nicht beweisen, wenn der Käufer das Paket nicht an DHL bringt. Dann ist es Aussage gegen Aussage. Aber vielleicht war es auf dem Postweg. Damit wird ein Richter niemals gegen einen Käufer entscheiden (auch nicht gegen einen Verkäufer aber das ist egal, denn der hat ja den Schaden). Das Problem ist auch, daß das Problem nicht genug diskutiert wird. Ein Händler, der PayPal akzeptiert, handelt als ob wenn er einem unbekannten Ware gegen ein Versprechen übergibt, später bezahlt zu werden. Nicht ganz, PayPal hat eine Bankverbindung, woher das Geld stammt aber diese Information gibt PayPal erst nach Einschaltung der Polizei weiter. Was aber nützt einem Geschädigten eine Bank in Timbaktu? Bleibt noch die Pflicht der Schadensminderungsobliegenheit. Die betrifft alle Beteiligten der Transaktion und das sind 5: Der Plattformbetreiber (Ebay / Ebay-Kleinanzeigen u.a.), Verkäufer, Käufer, PayPal und Transporteur. Solange PayPal das Geld einfriert, sind Käufer und Verkäufer unter Zugzwang. Läßt PayPal durch Rückzahlung den Käufer aus der Pflicht, ist der Fall verloren. Wir müssen daher PayPal bewegen, solange sie unser Geld in der Hand halten, den Käufer zu verpflichten, das Paket mit den Steinen binnen der von DHL gesetzten Frist abzugeben. Tut er das nicht, verliert er seinen Anspruch. Wenn PayPal seine Schadensminderungsobliegenheit verletzt, kann das Unternehmen zivilrechtlich belangt werden. Sind auch strafrechtliche Aspekte wie Billigung und Gutheißen von Straftaten überprüft worden? Ein Geschäftsmodell, bei dem ich als Vermittler zwischen Käufer entschädige, wenn der gesunde Menschenverstand Betrug oder Diebstahl erkennt, müßte doch in unserem Rechtsstaat auf Schranken stoßen. Ich sehe das so: Betrüger, die durch PayPal magisch angezogen werden, werden wir nicht stoppen können, solange sie m.E. durch PayPal geduldet werden, bzw. diese 1, 2 Freischüsse haben, bis PayPal deren Email sperrt und damit letzendlich nur eine Registrierung unter einer anderen Email provozieren. Es sind Händler, ohne deren Angebot PayPal auf kurz oder lang die Luft ausgeht. Als börsennotiertes Unternehmen wird sicher PayPal veröffentlichen, welchen Umsatz sie weltweit erzielen und wieviel davon die Entschädigung von Käufern ausmacht und somit der Schaden bei den Händlern. Hat diese Info schon jemand angefordert?

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