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Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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Und wieder ...

Beitrag von Benjamin
17.01.2019, 18:27 Uhr

Mein Beitrag zur Sammlung:

Ich habe ein neues, unbenutztes, original verpacktes Spielzeug bei eBay verkauft. Als Versand habe ich die günstige Warensendung und versichertes Einschreiben angeboten. Die Käuferin entschied sich für die einfache Warensendung und bezahlte mit PayPal. Nach ein paar Tagen meldete sie sich bei mir und sagte, das Päckchen und die Originalverpackung wären bei ihr beschädigt angekommen, sie möchte es doch lieber zurück geben. Ich schrieb ihr darauf hin, dass die Ware einwandfrei verpackt und verschickt wurde. Sie könne es aber zurück schicken und ich würde ihr das Geld, abzüglich des Schadens, wieder erstatten. Dann eröffnete sie deswegen einen Fall bei eBay. eBay entschied, dass sie es zurück schicken kann und das Geld komplett erstattet wird, weil die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Funfact am Rande: die PayPal Richtlinien, an die sich eBay angeblich bei der Entscheidung hält, sagen dass eine leicht beschädigte Originalverpackung nicht unter den Käuferschutz fällt. Daraufhin habe ich bei eBay Widerspruch eingelegt und versucht, das telefonisch zu klären. Dort wurde mir gesagt, ich sollte mir von einem Spielzeugladen (als Sachverständigem) bestätigen lassen, dass der Schaden vom Käufer verursacht wurde. So ging das hin und her und eBay verweigert jegliche gemeinsame Problemlösung. Ich habe einen beschädigten Artikel zurück bekommen, den ich nur mit deutlichem Abschlag verkaufen konnte und eBay hat zudem noch die Provision einbehalten, obwohl der Kauf rückabgewickelt wurde.

Inzwischen habe ich bei PayPal der Abbuchung widersprochen und die Rücklastschrift eingefordert. Außerdem habe ich der Einzugsermächtigung für die Gebühren bei eBay widersprochen und dort die Aufrechnung mit dem geforderten Betrag erklärt. Sämtliche Zahlungen an eBay werden jetzt immer um diesen Betrag reduziert.

eBay mag seine eigenen Regeln haben, aber das deutsche Recht steht immer noch darüber.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 507 Kommentare vollständig anzeigen

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