Achtung beim Mengenrabatt auf eBay: Grundpreisangabe kann nicht rechtssicher dargestellt werden?!
Händler auf der Plattform eBay kennen das Problem der Grundpreisangabe. Bei grundpreispflichtigen Artikeln gilt bei eBay grundsätzlich: Der Grundpreis muss bereits (am Anfang) der Artikelüberschrift angegeben werden, bei Variantenartikeln hingegen ist ein Anbieten nur unter engen Voraussetzungen überhaupt möglich. Das Grundpreisproblem auf eBay hat allerdings eine neue Dimension erhalten, wenn man sich die sog. Mengenrabatt-Artikel auf der Plattform einmal näher ansieht. Lesen Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.
Wäre auch Naturalrabatt eine Lösung?
Beitrag von Rolf Baldus
06.12.2018, 17:43 Uhr
Wäre es aus rechtlicher Sicht auch eine Lösung, wenn anstelle des monetären Mengenrabattes in € ein Naturalrabatt eingeräumt werden würde? Also z. B. "Kaufen Sie 3 Artikel und Sie erhalten einen zusätzlichen Artikel von uns geschenkt!". Wäre in so einem Fall auch eine Anpassung des Grundpreises nötig?
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