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Leserkommentar zum Artikel

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen

Künftig muss der Unternehmer bei Angeboten, die auf die Begründung von Dauerschuldverhältnissen gerichtet sind (z. B. Abonnement-Verträge) informieren über die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, vgl. Art 246a § 1 Nr. 11 EGBGB n.F.

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Frau

Beitrag von Hart
17.11.2018, 23:30 Uhr

Guten Tag, Die gleiche Frage wie im vorherigen Kommentar interessiert mich auch. Ist eine Vertragsverlängerung ohne vorherigen Hinweis bei Ablauf der Kündigungsfrist rechtswirksam? Herzlichen Dank!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Privat von Uwe Ritter, 25.03.2021, 19:43 Uhr

    Hallo Herr Nagel, ist es rechtens, wenn eine Kontaktbörse kostenpflichtige Zusatsleistungen anbietet die unteschiedlich bezahlt werden können, aber nur bei Bezahlung mit Kreditkarte automatisch ein ABO abgeschlossen hat ? MfG, Uwe Ritter

  • Automatische Verlängerung von Dienstleistungsverträgen (hier: Domains) von Friedrich Georg, 12.09.2019, 23:19 Uhr

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  • automatische Vertragsverlängerung Fitnesstudio von Hildebrandt, Antje, 02.08.2019, 13:03 Uhr

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