Der Handel mit Kerzen: Kennzeichnungspflicht – oder nicht?
Alle Jahre wieder blüht vor allem in der Winterzeit der Handel mit Kerzen auf. Allerdings sind auch bei solchen Massenprodukten die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu beachten, die sich für Kerzen aufgrund ihrer brandspezifischen Gefahr in besonderen Hinweiserfordernissen niederschlagen. Zwar verpflichtet dieses Gesetz maßgeblich nur Hersteller und Importeure, allerdings können Händler bei unterlassenen Hinweisen in den Haftungsverband mit einbezogen werden.
Ohne Worte
Beitrag von Carsten
24.12.2009, 15:31 Uhr
Dieses Land ist für mich einfach nur noch gestört, da fällt einem langsam nichts mehr zu ein. Kollegen in Nachbarländern lachen uns aus weil wir vor lauter Abmahnschutzvorkehrungen, Verpackungs-VO´s, Elektro-G´s, Batterie-G´s etc. pp. gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit kommen ! Oh du Fröhliche(s) Deutschland
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Kerzen beschriften und weiter verkaufen von Petra, 28.01.2024, 10:40 Uhr
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Kerzenherstellung von Klaus, 22.10.2023, 21:12 Uhr
Hallo und vielen Dank für diese Seite. Meine Frage wäre: Ich stelle Bienenwachskerzen her und verkaufe diese im Internet ist es so das wer Dinge zum Verkauf herstellt der handelt gewerblich und riskiert Abmahnungen? Und muss ich mich als Versender bei Lucid registrieren und einen Entsorgungsvertrag... » Weiterlesen
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Piktogramme und Texte von Veit, 21.03.2023, 12:46 Uhr
Ich möchte meine Duftkerzen online und durch lokale Distributoren in ganz Europa anbieten. Dazu habe ich ein paar Fragen: 1. Piktogramme Reichen die 4 vorgeschriebenen Piktogramme (min. 5 mm) plus das Rautensymbol mit Ausrufezeichen und das mit Fisch und Baum, oder muss auch ein Erklärungstext zu... » Weiterlesen
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Frage zum Piktogramm und den entsprechenden Sätzen der Warnhinweise im Bericht von Antje Irina Kaminski, 23.03.2019, 22:57 Uhr
Vielen Dank für den informativen und verständlich geschriebenen Artikel! Darf das als Beispiel vorgestellte Blatt mit den Warnhinweisen bzw. die Piktogramme weiterverwendet werden?
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j.kirsch3004@gmail.com von Jürgen Kirsch, 01.06.2016, 16:20 Uhr
Hallo zusammen , ich stelle seit einiger Zeit Teelichthalter aus Holz her und möchte sie demnächst auch verkaufen. Meine Frage : Reicht es wenn ich jedem Käufer die Warnhinweise für Kerzen mitgebe ? Schon mal ein Danke und viele Grüße
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Blumenladen von Heubach, 20.10.2014, 11:17 Uhr
Guten Tag, wir handeln mit Kerzen, und haben so einiges schon erlebt. Die Kennzeichnungspflicht finde ich absolut sinnvoll. Wir haben uns sogar dieses Jahr dazu entschlossen, keine Fremdkerzen mehr anzunehmen, die wir dann verarbeiten sollen z.B. auf einen Adventskranz. Ein Kunde möchte sparen und... » Weiterlesen
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Piktogramme von Simon Oelke, 01.05.2011, 19:04 Uhr
Hallo, sie erwähnen in dem Artikel die Piktogramme auf der Webseite der Bayerischen Wachszieher-Innung. Darf eigentlich jeder diese Piktogramme benutzen? Was ist mit den Piktogrammen die in der Din stehen? Danke schon jetzt. Mit freundlichem Gruß Simon Oelke
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