Handel mit Kerzen: Kennzeichnung nach Produktsicherheitsrecht
Alle Jahre wieder blüht vor allem in der Winterzeit der Handel mit Kerzen auf. Wegen brandspezifischer Gefahren können beim Kerzenverkauf aber besondere Sicherheitshinweise erforderlich sein. Ob und wie Kerzen nach dem Produktsicherheitsrecht zu kennzeichnen sind, zeigt mit besonderem Fokus auf die EU-Produktsicherheitsverordnung dieser Beitrag.
Bienwachskerzen
Beitrag von Ralf Hendrix
28.01.2025, 17:59 Uhr
Laut Gpsr sind tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte von der Produktsicherheitskennzeichnung explizit ausgeschlossen.
Bienenwachs ist ein tierisches Nebenprodukt und daraus hergestellte Kerzen entsprechend die Folgeprodukte. Das heißt, dass die Kennzeichnung für mich als Hersteller im Gegensatz zu Herstellern von Paraffin- und Stearinkerzen nicht notwendig ist. Sehe ich das richtig?
Welche Sprache?
Beitrag von Sandra
18.12.2024, 07:55 Uhr
In welcher Sprache sollte das Ettikett sein? In Belgien sind 3 Landessprachen zB welche sollte man dann nehmen?
Was ist bezüglich Recycling-Kerzen zu beachten ?
Beitrag von Anja
27.10.2024, 09:00 Uhr
Wie sieht es mit handgemachten Kerzen aus, die aus alten, gebrochenen Kerzen, Wachsresten und verschiedenen, nicht mehr nachvollziehbaren Wachsmischungen hergestellt werden? Diese Kerzen sollen im Rahmen einer einmaligen Aktion auf einem kleinen Markt angeboten werden und sind nicht für den gewerblichen Verkauf gedacht.
Sicherheitsmaßnahmen Um die Sicherheit der Käufer zu gewährleisten, teste ich jede gegossene Kerze auf Standfestigkeit und führe stichprobenartig Brennverhaltenstests durch. Am Marktstand werde ich die Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kerzen aus recyceltem Wachs bestehen und handgemacht sind. Zusätzlich weise ich darauf hin, dass die Kerzen ausschließlich auf feuerfesten Unterlagen stehen dürfen, da die unterschiedlichen Wachsmischungen sich unterschiedlich verhalten können.
Hinweise für den sicheren Umgang Neben der umfassenden Aufklärung über die Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit den Kerzen, frage ich mich, ob ich darüber hinaus noch weitere Punkte beachten muss. Insbesondere liegt mir daran, die Kunden umfassend zu informieren und sie auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
Persönliche Anmerkung: Ich finde es unverantwortlich, dass Menschen die nicht wissen, wie man eine Kerze sachgemäß verwendet, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen. Überhaubt geschäftsfähig sind und gefährliche gegenstände wie Teelichter und andere Potenziele Brandsätze kaufen dürfen.
Kerzen beschriften und weiter verkaufen
Beitrag von Petra
28.01.2024, 10:40 Uhr
Hallo mich würde interessieren wenn ich Kerzen kaufe diese mit geeigneter Folie beschrifte und wieder verkaufe benötige ich dann auch diese Kennzeichnung/Warnhinweise auf jeder Kerze?
Kerzenherstellung
Beitrag von Klaus
22.10.2023, 21:12 Uhr
Hallo und vielen Dank für diese Seite. Meine Frage wäre: Ich stelle Bienenwachskerzen her und verkaufe diese im Internet ist es so das wer Dinge zum Verkauf herstellt der handelt gewerblich und riskiert Abmahnungen? Und muss ich mich als Versender bei Lucid registrieren und einen Entsorgungsvertrag bei einem Entsorger abschließen, da dies im Extremfall mehrere 1000€ an Abmahnungen und Strafen kosten könnte? Vielen Dank für die Antworten.
Piktogramme und Texte
Beitrag von Veit
21.03.2023, 12:46 Uhr
Ich möchte meine Duftkerzen online und durch lokale Distributoren in ganz Europa anbieten. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Piktogramme Reichen die 4 vorgeschriebenen Piktogramme (min. 5 mm) plus das Rautensymbol mit Ausrufezeichen und das mit Fisch und Baum, oder muss auch ein Erklärungstext zu den 4 Piktogrammen beigefügt werden? - Wenn ja, muss dieser in allen EU Sprachen verfasst werden?
2. Warntexte (Umwelt, ärztlicher Rat, Entsorgung UND Inhaltsstoffe) Die Texte liegen mir in 24 europäischen Sprachen vor. So wie ich es verstehe, müssen diese in allen Sprachen der Länder angegeben sein, in denen ich verkaufen möchte. Da nur beschränkter Platz auf der Verpackung ist: Können diese Texte auch auf einem in der Verpackung beigelegten Blatt oder Heftchen stehen?
3. Telefonnummer Muss neben dem CLP und UFI Code, Recyclingsymbolen und der Adresse auch zwingend eine Telefonnummer auf der Verpackung angegeben sein? Auf der Webseite darf man die ja weglassen, solange man ein Kontaktformular anbietet.
Für fachkundige Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Frage zum Piktogramm und den entsprechenden Sätzen der Warnhinweise im Bericht
Beitrag von Antje Irina Kaminski
23.03.2019, 22:57 Uhr
Vielen Dank für den informativen und verständlich geschriebenen Artikel!
Darf das als Beispiel vorgestellte Blatt mit den Warnhinweisen bzw. die Piktogramme weiterverwendet werden?
j.kirsch3004@gmail.com
Beitrag von Jürgen Kirsch
01.06.2016, 16:20 Uhr
Hallo zusammen , ich stelle seit einiger Zeit Teelichthalter aus Holz her und möchte sie demnächst auch verkaufen. Meine Frage : Reicht es wenn ich jedem Käufer die Warnhinweise für Kerzen mitgebe ? Schon mal ein Danke und viele Grüße
Blumenladen
Beitrag von Heubach
20.10.2014, 11:17 Uhr
Guten Tag, wir handeln mit Kerzen, und haben so einiges schon erlebt. Die Kennzeichnungspflicht finde ich absolut sinnvoll. Wir haben uns sogar dieses Jahr dazu entschlossen, keine Fremdkerzen mehr anzunehmen, die wir dann verarbeiten sollen z.B. auf einen Adventskranz. Ein Kunde möchte sparen und bringt uns vom Diskounter billigere Kerzen. Wir möchten dafür keine Haftung übernehmen, da wir das Fremdprodukt nicht kennen. Wir laufen da zwar der Gefahr auf, dass der ein oder andere Kunde unsere teuren Qualitätskerzen verschmäht und gar nicht kommt, aber das ist uns egal, die Sicherheit geht vor. Viele Grüße
Piktogramme
Beitrag von Simon Oelke
01.05.2011, 19:04 Uhr
Hallo, sie erwähnen in dem Artikel die Piktogramme auf der Webseite der Bayerischen Wachszieher-Innung.
Darf eigentlich jeder diese Piktogramme benutzen? Was ist mit den Piktogrammen die in der Din stehen?
Danke schon jetzt.
Mit freundlichem Gruß Simon Oelke
Ohne Worte
Beitrag von Carsten
24.12.2009, 15:31 Uhr
Dieses Land ist für mich einfach nur noch gestört, da fällt einem langsam nichts mehr zu ein. Kollegen in Nachbarländern lachen uns aus weil wir vor lauter Abmahnschutzvorkehrungen, Verpackungs-VO´s, Elektro-G´s, Batterie-G´s etc. pp. gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit kommen ! Oh du Fröhliche(s) Deutschland
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