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Leserkommentar zum Artikel

Was tun: Wenn Reparaturwerkstätten von Händlern als Müllhalden missbraucht werden?

Immer wieder kommt es vor, dass Kunden ihre defekten Geräte, wie Notebooks oder Drucker, nach Vorlage des Kostenvoranschlages bei der Werkstatt nicht abholen, wenn sich herausstellt, dass die Reparatur zu teuer werden wird. Sie wollen sich offenbar die Kosten für den Kostenvoranschlag sparen - und stellen sich blind und taub, wenn die Werkstatt versucht, sie telefonisch oder per Mail zu erreichen.

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Ja

Beitrag von Tom
12.09.2018, 15:42 Uhr

wenn der Kunde für einen Kostenvoranschlag nichts zahlen möchte, dann können Sie doch die Erstellung eines solchen ablehnen. Ist doch ganz simpel. Die Regelung ist gut so wie sie ist. Möchte der UNer eine Vergütung haben, muss er dies vorher vereinbaren. Dann kann der Kunde entscheiden ob er damit einverstanden ist oder nicht.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 10 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Was tun bei bereits durchgeführter Reparatur? von M. T., 24.08.2010, 10:44 Uhr

    Gilt das in diesem Beitrag Gesagte auch für den Fall, dass der Kunde die betreffende Ware nicht abholt, nachdem er die Reparatur in Auftrag gegeben und der Auftragnehmer diese bereits durchgeführt hat?

  • zum Kommentar 1 und 2 --- kostenpflichtiger Kostenanschlag von mcs, 15.04.2010, 19:45 Uhr

    Kommentator 2 hat im Grundsatz freilich recht, doch verdrängt diese Argumentation, dass es bei vielen Reparaturanbietern üblich ist, extra hohe Kostenanschlagskosten zu verlangen, um vom Auftraggeber, der sich ja nun in einer Zwickmühle aus herausgeworfenem Geld und einer wirtschaftlich nur bedingt... » Weiterlesen

  • Zum Beitrag 1: von J.L., 15.04.2010, 08:34 Uhr

    Es ist beschrieben, was der Gesetzgeber ohne besondere Vereinbarung vorsieht. Das heißt ja nicht, dass man nicht eine Vergütung vereinbaren darf. Nur muss man sie eben vorher vereinbaren, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung ! Das erscheint mir eigentlich vernünftig und sinnvoll, sowohl als... » Weiterlesen

  • Kostenanschlag von Unbekannt, 14.04.2010, 12:28 Uhr

    Das ist aber ein bißchen "unfair" vom Gesetzgeber, wenn der Kostenanschlag kostenfrei bleiben soll. Der Kunde wird sich wohl kaum einen "Leistungsaufwand" in Rechnung stellen lassen, wenn dies im Gesetz nicht geregelt ist. Der Verkäufer seinerseits erbringt aber sehr wohl eine Leistung. Dies sollte... » Weiterlesen

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