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Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind viele Händler verunsichert, inwieweit sie WhatsApp Business für die Kundenkommunikation nutzen dürfen. Wir klären gerne auf.

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Datenverarbeitungsvertrag?

Beitrag von Medienluemmel
17.08.2018, 06:50 Uhr

Im Artikel wird nirgendwo der von der DSVGO erfoderliche Datenverarbeitungsvertrag erwähnt, der meines Wissens ja notwendig ist, wenn personenbezogene Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden und dort auch verarbeitet werden.

Zudem sind ja besondere Hürden geschaffen, wenn Daten über EU-Grenzen hinaus an Unternehmen z.B. in den Staaten weitergegeben werden. Ist ein solcher Vertrag hier gar nicht mehr relevant? Oder warum wird er nicht erwähnt? Scheinbar bietet Whatsapp einen solchen Vertrag (vgl. Google Analytics) ja gar nicht an, somit ist doch die Nutzung dann generell nach der DSGVO unzulässig?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • B.A. von Bastian Kunkel, 20.11.2018, 08:10 Uhr

    Sehr guter Artikel! Vielen Dank dafür. Ich hätte folgende Frage: Ich würde WhatsAppBusiness dafür verwenden wollen, dass dieses genutzt werden kann, damit Interessenten mir Fragen schicken können zu Versicherungsthemen und ich diese dann z.B. via Sprachnachricht über WhatsAppBusiness beantworte... » Weiterlesen

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