Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel
Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind, zeigt dieser Beitrag auf.
Dankeschön!
Beitrag von Claudius Mach
16.08.2018, 18:27 Uhr
Vielen herzlichen Dank für diesen ausführlichen Bericht, sie haben uns sehr weitergeholfen! Claudius Mach
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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"Nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs" von Susanne Hoffmann, 10.08.2017, 13:55 Uhr
Muss im Online-Handel bei Schuhen, die aus Leder sind oder Lederbestandteile haben – genau wie bei Textilien – der Hinweis "Enthält nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs" angebracht werden?
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