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Leserkommentar zum Artikel

Newsletter-Versand über WhatsApp: Zulässigkeitsvoraussetzungen und ihre Umsetzung nach der DSGVO

Der Instant-Messaging-Dienst „WhatsApp“ gehört ohne Zweifel zu den beliebtesten Apps weltweit und erfreut sich gerade in Deutschland mit über 32 Millionen aktiven Nutzern großer Popularität. So verwundert es nicht, dass Händler zur Verbesserung ihrer Wahrnehmung am Markt zunehmend gewillt sind, WhatsApp als alternativen Kanal der werblichen Kommunikation zu verwenden. Zwar gelten für die Newsletter-Werbung über WhatsApp aufgrund der Eigenart des Chat-Dienstes grundsätzlich dieselben Zulässigkeitsmaßstäbe wie bei der Mailwerbung. Allerdings macht die Eigenart des Chat-Dienstes besondere Umsetzungsmaßnahmen erforderlich. Wie Werbung über WhatsApp rechtssicher versandt werden kann, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Beitrag von JV
06.05.2018, 19:52 Uhr

Müsste bei der Nutzung von WhatsApp als "Newsletter-Dienst" folglich auch ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden? Ich verstehe den hier beschriebenen Ansatz so, dass der Kunde schlussendlich WhatsApp nutzt, um seine Daten zu übermitteln. Oder ist das vor allem dann egal, wenn ich einen "WhatsApp-Newsletter" anbiete?

VG JV

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