Leserkommentar zum Artikel

WhatsApp: Newsletter-Versand datenschutzkonform gestalten

Ein rechtskonformer WhatsApp-Newsletter erfordert die Beachtung einiger rechtlicher Besonderheiten. Wie lassen sich Werbenachrichten rechtssicher über WhatsApp versenden?

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Zusammenarbeit mit Whats App

Beitrag von Martina Simon
17.05.2018, 16:15 Uhr

Wie ist die Rechtslage bei der Benutzung von Whats App bzgl. der anderen gespeicherten Kontaktdaten? So habe ich ja auf meinem Handy, neben den Kundendaten die einer Zusendung eines Whats App Newsletters zugestimmt haben auch weitere Kunden hinterlegt.

Und bei denen ist je selten eindeutig davon auszugehen, dass sie selbst auch bei Whats App sind und damit mit einer ÜBermittlung Ihrer Daten einverstandnen sind.

Wie ist hier ihre empfohlenen Vorgehensweise?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Bestehende Kundennummern von Kristina, 27.04.2023, 08:58 Uhr

    Wie verhält es sich denn, wenn ich Kundenummern bereits im Bestand habe und diesen eine erste Nachricht mit Hinweis auf den Newsletter sende und ihnen die Anmeldung über z.B. "Start" ermögliche?

  • Sicherstellung - Recht auf Vergessen von Martina Simon, 17.05.2018, 16:40 Uhr

    Soweit ich informiert bin, weigert sich Whats App derzeit noch einen der DSVGO entsprechenden ADV mit seinen gewerblichen Kunden abzuschließen. Somit kann ich als Unternehmen dem Kunden nicht sein "Recht auf Vergessen" vollumfänglich zusichern. Kann ich das mit einem entsprechenden Eintrag in... » Weiterlesen

  • ADV von JV, 06.05.2018, 19:52 Uhr

    Müsste bei der Nutzung von WhatsApp als "Newsletter-Dienst" folglich auch ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden? Ich verstehe den hier beschriebenen Ansatz so, dass der Kunde schlussendlich WhatsApp nutzt, um seine Daten zu übermitteln. Oder ist das vor allem dann egal, wenn... » Weiterlesen

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