Leserkommentar zum Artikel

Kennzeichnungspflicht: Wie haben Hersteller ihre Elektrogeräte ordnungsgemäß zu kennzeichnen?

Nach § 7 ElektroG müssen Elektrogeräte, die seit dem 13.08.2005 in der EU verkauft werden, dauerhaft den Hersteller und das Datum des Inverkehrbringens ausweisen – ggf. auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.

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Beitrag von IT-Recht Kanzlei
30.04.2018, 11:20 Uhr

Guten Tag, bitte beachten Sie, dass der angesprochene Beitrag aus dem Jahre 2010 stammt. Mfg, Ihre IT-Recht Kanzlei

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  • Ing. von Marvin Hofstadler, 01.07.2021, 11:41 Uhr

    Guten Tag, ist es rechtswidrig wenn das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne spiegelverkehrt am Produkt abgebildet ist (der Reifen ist links sowie die Deckelscharniere). Schöne Grüße aus Linz,

  • Ist Herkunftsangabe "Made in ..." verpflichtend? von Florian, 27.05.2021, 15:29 Uhr

    Guten Tag Zusammen, ich hätte folgende Frage: Ist Herkunftsangabe "Made in ..." für Elektrogeräte verpflichtend? Besten Dank für eine Rückmeldung. Viele Grüße Florian

  • Kennzeichnung von Wedel, 12.08.2019, 10:25 Uhr

    Hallo zusammen, könnte mir jemand die Bedeutung des schwarzen Balkens, bzw. den Unterschied der Symbole, der durchgeschnittenen Mülltonne mit bzw. ohne Balken erklären? Vielen Dank im Voraus. P.S.: Über eine Nachricht an J.Wedel@roda-computer.com wäre ich Ihnen dankbar. LG

  • Kennzeichnung von Wedel, 12.08.2019, 10:23 Uhr

    Hallo zusammen, könnte mir jemand die Bedeutung des schwarzen Balkens, bzw. den Unterschied der Symbole, der durchgeschnittenen Mülltonne mit bzw. ohne Balken erklären? Vielen Dank im Voraus. LG

  • Kennzeichnungspflicht von Andreas Wos, 30.04.2018, 11:11 Uhr

    Bezüglich der von Ihnen genannten Gesetzesgebung in Sachen der Kennzeichungspflicht, gehe ich davon aus, dass Sie den § 9 Absatz 1 ElektroG gemeint haben und nicht den § 7 Absatz 1 gemeint haben und insoweit es sich um einen wesentlichen Schreibfehler handelt ?

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