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Bei Ladengeschäften wird üblicherweise ein Schild angebracht, welches den Ladeninhaber ausweist, die Öffnungszeiten etc. Doch welche gesetzlichen Pflichtangaben sind in diesem Zusammenhang tatsächlich zu berücksichtigen?

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Danke für die Info

Beitrag von M. Walther, Café Tapferbleiben, Stade
14.02.2018, 14:28 Uhr

Nun weiss ich, was ich alles nicht muss, danke !

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Dipl-ing von Abdul syed, 02.03.2018, 10:58 Uhr

    Ist Telefonnummer an Tür ist ein Pflicht Vielen Dank im voraus

  • Frau von Irmgard Köhler, 09.09.2017, 14:56 Uhr

    Vielen Dank für die Info. Ich war immer noch der Meinung, dass es Pflichtangaben gibt.

  • Herr von Gunter Hellmann, 09.07.2015, 11:45 Uhr

    Danke für die klare Aussage. Leider findet man bei der IHK nicht wirklich etwas dazu. Jetzt können wir getrost unser Ladengeschäft "Budenschwung Schätze" in Dresden eröffnen. Ramona Hellmann & Gunter Hellmann GbR

  • Pflichtangaben von Stefan Erbe, 27.11.2012, 09:51 Uhr

    Wieder mal eine hilfreiche und verständliche Info. Danke dafür!

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