Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „ Keine Garantie “ oder „ Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich .“
Herr
Beitrag von Gerhard Herholz
13.02.2018, 19:11 Uhr
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Elisabeth Keller-Stoltenhoff ,
wie aber kann ich, als nicht gewerbetreibender Verkäufer, gebrauchte alte Briefmarken ohne Umtauschrechte - zb. bei Ebay verkaufen? Mehr als deutliche Abbildungen der Vorder- und Rückseite und eine zutreffende Zustandsbeschreibung kann ich nicht abgeben.
Bei alten Briefmarken kommt es auf sehr viele Faktoren an, die darüber entscheiden, ob ein größerer Wert einer Briefmarke vorliegt. ua. zb. das Wasserzeichen oder auch eine ganz spezielle Farbeinstufung des Markenbildes.
Viele "Profis" suchen nach diesen wertvollen Marken, gerade auch auf Internetportalen. Das sind Sammler, die eine Vielzahl der gleichen aber völlig wertlosen Briefmarke auf Lager haben/ halten.
Wenn ich als "nicht Profi" (ohne Briefmarkenkataloge und dem Profi- Prüferinformationen) nun alte Briefmarken zurück gesendet bekomme, kann ich niemals mehr unterscheiden, ob das die gleiche Marke ist, die ich an den Käufer geschickt hatte oder ob das nur ein wertloses Duplikat ist, das mir stattdessen zugeschickt wird!
So können sich, mit diesen Verbraucherschutzregelungen, Profis immer die wertvollen Marken kaufen, heraussortieren und dem Verkäufer dann Duplikate zurück senden und das alles, geschützt, durch diese neue Verbraucherschutzregelung.
Das Mindeste, was ein privater (nicht Profi) Verkäufer beanspruchen darf wäre doch, das auch der Käufer ein geringes Risiko zu tragen hat und die selbst gekauften Briefmarken dann auch behalten muss!
Letztlich darf auch ein Privatverkäufer davon ausgehen, das es sich bei Käufern auch um mündige Bürger handelt, die selbst wissen (müssen) was sie kaufen oder nicht kaufen.
Ich finde eine derartige Rechtsprechung schon brauchbar, wenn es um den Kauf von Geräten, Häusern oder Flugzeugen u.dgl. geht aber sie laden gerade auch dazu ein, den privaten Verkäufer ganz einfach (durch diesen Umtausch) zu betrügen!
Letzterer bleibt auf den Kosten sitzen, die diese Gesetzesregelung neu erzeugen, während sich die Profis von so einer möglichen Gaunerei einige neue Häuser bauen können.
Mit Gerecht hat so etwas ja wohl nichts mehr zu tun und mit Verbraucherschutz schon gar nicht!
Diese Gesetzesregelungen wurden scheinbar nicht bis zu Ende durchdacht oder nicht im Sinne des privaten Verkäufers, der ja auch ein Verbraucher ist..
Über Ihre Gegenteiligen Ansichten würde ich mich sehr freuen! MfG: G. Herholz
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