Leserkommentar zum Artikel

Paypal - lieber nicht!

Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.

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Wer ist Lüder

Beitrag von Proton
16.12.2017, 21:08 Uhr

Jep, mit Paypal hat wirklich ein jeder, ob Verkäufer oder Kunde, sprichwörtlich die Arschkarte gezogen.

Sehen Sie nochmal die PayPal-Nutzungsbedingungen von 182 Seiten. Die rühmen sich mit einer Banklizenz.

Auszug nur für euch Deppen:

Die PayPal Services sind insbesondere keine Einlagen-oder Anlagendienstleistung im Sinne des oben genannten Kreditwesengesetzes. Ein Guthaben auf Ihrem PayPal Konto ist daher nicht durchdas Luxemburger Einlagensicherungssystem des Conseil de protection des déposants et des investisseurs CPDI) geschützt.

Prima oder?

Zur Sicherung aller bestehenden, zukünftigen und bedingten Ansprüche, die PayPal Ihnen gegenüber aus der Geschäftsbeziehung zustehen, stimmen Sie zu, dass PayPal an Ihrem PayPal-Guthaben sowie anderen Ihnen aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen ein Pfandrecht erwirbt.

Noch besser oder?

Geld auf Ihr Bankkonto abbuchen:

Sie können Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto auf Ihr bei PayPal hinterlegtes Bankkonto abbuchen. Diese Abbuchung von E-Geld von Ihrem PayPal-Konto auf Ihr Bankkonto stellt eine Einlösung des E-Gelds in Euro (EUR) dar. ---- Sie kaufen also via Paypal, E-Geld gegen Euro, also Paypal handelt nicht mit Euro sondern mit eigener E-Geld Währung. ---- PayPal kann aus Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden.

Als Teil unseres Risikomanagements können wir unter anderem folgende Maßnahmen für Abbuchungen von Geld auf Ihr Bankkonto ergreifen: den Betrag begrenzen, den Sie von Ihrem PayPal-Konto unmittelbar abheben können.

eine Aufrechnung mit Ihrem Guthaben vornehmen und/oder Sie oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen dazu auffordern, eine Garantie abzugeben oder andere Sicherheiten für Ihre Verbindlichkeiten bei uns oder Dritten zu hinterlegen. Etwaige Kosten für diese Maßnahmen tragen Sie.

Wichtig:

Rechtswahl und Gerichtsstand

Für die vorliegenden Nutzungsbedingungen und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales. Im Falle von Beschwerden, die nicht anderweitig beigelegt werden können, haben englische Gerichte eine nicht ausschließliche Zuständigkeit. Das bedeutet, Sie können in England klagen, können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen. Ihre deutschen Verbraucherschutzrechte sowie Ihr Recht, gerichtliche Verfahren vor Luxemburger Gerichten einzuleiten, bleiben von dieser Regelung unberührt.

DAS IST NUR EIN KLEINER AUSZUG AUS DEN GESCHÄFTSBEDINNUNGEN.

Wer das unterschreibt ist....... bruharr harr harr ist sowas von blöd..aber so was von.

Was meinst denn der Experte Lüder?

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