Leserkommentar zum Artikel

AGB-Klausel zum Teillieferungsvorbehalt - nicht in jedem Falle abmahnbar

Ist die nachfolgende AGB Klausel wettbewerbswidrig?: "Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist."

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zur Entscheidung

Beitrag von Bert Enzmann
12.11.2009, 09:26 Uhr

finde ich falsch, da das Gesetz erwartet, dass man das Zumutbarkeitskriterium nennt ! das nennt die Klausel ja gerade nicht ....

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