Leserkommentar zum Artikel
AGB-Klausel zum Teillieferungsvorbehalt - nicht in jedem Falle abmahnbar
Ist die nachfolgende AGB Klausel wettbewerbswidrig?: "Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist."
zur Entscheidung
Beitrag von Bert Enzmann
12.11.2009, 09:26 Uhr
finde ich falsch, da das Gesetz erwartet, dass man das Zumutbarkeitskriterium nennt ! das nennt die Klausel ja gerade nicht ....
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