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AGB-Klausel zum Teillieferungsvorbehalt - nicht in jedem Falle abmahnbar
vom 03.11.2009, 10:11 Uhr
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finde ich falsch, da das Gesetz erwartet, dass man das Zumutbarkeitskriterium nennt ! das nennt die Klausel ja gerade nicht ....
1 Kommentare