Was Onlinehändler beim Vertrieb von Waren nach Belgien, Frankreich, Großbritannien und die Schweiz beachten sollten
Viele Onlinehändler meinen, dass Sie beim Vertrieb von Waren in ein EU-Land einfach die deutschen Rechtsvorschriften anwenden können, auch wenn sie wissen, dass grundsätzlich das Recht des Lieferstaates gilt. Der Einfachheit meinen Sie, dass die Schweiz irgendwie auch dazu gehört. So einfach ist es allerdings nicht. Brüssel hat zwar durch eine Menge von Richtlinien die Regeln für den Onlinehandel in der EU vereinheitlicht. Doch nach wie vor gibt es nationale Sondervorschriften zum Beispiel für Frankreich, Belgien, Großbritannien, die es zu beachten gilt. Noch anders sieht die Rechtslage in der Schweiz aus, die kein EU-Staat ist und ihre eigenen Rechtsvorschriften hat.
Gescäftsführerin
Beitrag von D. Klotz
05.09.2017, 15:50 Uhr
Hallo,
ich möchte Schmuck von Frankreich in die Schweiz im Onlinehandel verkaufen. Auf der ricardo.ch Verbotsliste - Seite konnte ich sehen, dass man keine Feinbeschrebungen für Edelmetalle verwenden darf. In meinem Fall Silber, Edelsteine und vergoldeter 18k Messing. Darf ich das so reklamieren auf Flyern, die ich in der Schweiz verteile, oder bei Internetwerbung ? Kennen Sie einen Kanal, um an Schweizer Kundschaft zu kommen? was den versand betrifft, können Sie mit der Verzollung behilflich sein? Wie muss diese genau aussehen, damit sie konform ist?
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