Leserkommentar zum Artikel

LG Bamberg: Keine Telefonnummer nur bei 60-Minuten-Reaktion zulässig.

Das LG Bamberg verlangt bei fehlender Telefonnummer im Impressum einen Kontaktweg, der Antworten binnen 60 Minuten ermöglicht.

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Entschleunigung

Beitrag von Pagels
02.09.2017, 16:46 Uhr

Es ist sicher sinnvoll wenn eine Telefonnummer im Impressum genannt wird, aber meiner Ansicht nach sollte eine Postanschrift plus ggf. email-Adresse reichen. Wenn eine Telefonnummer zwingend vorgeschrieben wäre, werden z.B. Gehörlose, Hörgeschädigte und Behinderte nochmals benachteiligt und könnten kein Geschäft online aufbauen.

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