Leserkommentar zum Artikel

Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wir zeigen, wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind.

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"Nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs"

Beitrag von Susanne Hoffmann
10.08.2017, 13:55 Uhr

Muss im Online-Handel bei Schuhen, die aus Leder sind oder Lederbestandteile haben – genau wie bei Textilien – der Hinweis "Enthält nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs" angebracht werden?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Dankeschön! von Claudius Mach, 16.08.2018, 18:27 Uhr

    Vielen herzlichen Dank für diesen ausführlichen Bericht, sie haben uns sehr weitergeholfen! Claudius Mach

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