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Muster: Ablehnung des Widerrufs eines gewerblichen Käufers (mit verschiedenen Handlungsoptionen)
Weil das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel ausschließlich Verbrauchern zusteht, ist der Online-Händler nicht gehalten, Widerrufserklärungen von unternehmerischen Kunden zu akzeptieren, deren Handeln zugunsten des eigenen Unternehmens aus der Bestellung ersichtlich wird. Die IT-Recht Kanzlei hat für diesen Fall, dass ein unternehmerischer Kunde ein Widerrufsrecht ausüben möchte, mehrere Muster für unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten für Online-Händler erstellt.

Weil das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel ausschließlich Verbrauchern zusteht, ist der Online-Händler nicht gehalten, Widerrufserklärungen von unternehmerischen Kunden zu akzeptieren, deren Handeln zugunsten des eigenen Unternehmens aus der Bestellung ersichtlich wird. Die IT-Recht Kanzlei hat für diesen Fall, dass ein unternehmerischer Kunde ein Widerrufsrecht ausüben möchte, mehrere Muster für unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten für Online-Händler erstellt.

Leitfaden: Wann handelt der Käufer als Unternehmer mit der Folge, dass kein Widerrufsrecht besteht?
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen steht nur Verbrauchern zu. Wann aber ist ein Käufer als Verbraucher und wann als Unternehmer zu qualifizieren? Wir erläutern in diesem Beitrag, wann ein Kunde als Verbraucher oder Unternehmer anzusehen ist und wie sich Online-Händler mit Hilfe unserer Muster erfolgreich gegen „falsche Verbraucher“ wehren können.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen steht nur Verbrauchern zu. Wann aber ist ein Käufer als Verbraucher und wann als Unternehmer zu qualifizieren? Wir erläutern in diesem Beitrag, wann ein Kunde als Verbraucher oder Unternehmer anzusehen ist und wie sich Online-Händler mit Hilfe unserer Muster erfolgreich gegen „falsche Verbraucher“ wehren können.

Webshop-Betreiber nicht identisch mit Verkäufer – Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Beim Verkauf von Waren über einen eigenen Online-Shop (kein Online-Marktplatz) ist der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops üblicherweise identisch mit dem Verkäufer, verkauft also in eigenem Namen über den von ihm selbst betriebenen Online-Shop. In der Praxis kann es aber auch die Konstellation geben, dass der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops nicht identisch mit dem Verkäufer ist, die im Shop angebotenen Waren also von einer anderen Person/Firma veräußert werden. Was bei dieser Konstellation aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.

Beim Verkauf von Waren über einen eigenen Online-Shop (kein Online-Marktplatz) ist der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops üblicherweise identisch mit dem Verkäufer, verkauft also in eigenem Namen über den von ihm selbst betriebenen Online-Shop. In der Praxis kann es aber auch die Konstellation geben, dass der im Impressum genannte Betreiber des Online-Shops nicht identisch mit dem Verkäufer ist, die im Shop angebotenen Waren also von einer anderen Person/Firma veräußert werden. Was bei dieser Konstellation aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.

Abmahnradar: Fehlerhafter Grundpreis / Verstoß Buchpreisbindung / Werbung mit BIO / Vergleichende Werbung / Marken: Miele, KTM
Nach wie vor steht die Werbung im Visier der Abmahner - diese Woche ging es beispielsweise um das Schlagwort "Bio" oder um vergleichende Werbung im Zusammenhang mit Angeboten von sogenannten Duftzwillingen. Ansonsten dürfen Abmahnungen wegen falscher Grundpreise natürlich auch diese Woche nicht fehlen. Im Urheberrecht ging es um einen mehr oder weniger kreativen Slogan, der unzulässigerweise übernommen wurde. Im Markenrecht ging es um die Marken Miele und KTM.

Nach wie vor steht die Werbung im Visier der Abmahner - diese Woche ging es beispielsweise um das Schlagwort "Bio" oder um vergleichende Werbung im Zusammenhang mit Angeboten von sogenannten Duftzwillingen. Ansonsten dürfen Abmahnungen wegen falscher Grundpreise natürlich auch diese Woche nicht fehlen. Im Urheberrecht ging es um einen mehr oder weniger kreativen Slogan, der unzulässigerweise übernommen wurde. Im Markenrecht ging es um die Marken Miele und KTM.

Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
Weil jeder EU-Mitgliedsstaat die nationalen verpackungsrechtlichen Pflichten selbst und nach eigenen Maßstäben regeln kann, sehen sich Händler beim Versenden ins Ausland meist komplexen Anforderungs- und Compliance-Katalogen gegenüber. Immer öfter wird deswegen erwogen, Bestellungen aus dem Ausland an einen grenznahen Dienstleister im Inland zu versenden und diesen mit der Weiterleitung an den Zielort zu beauftragen. Doch können sich Händler dadurch von ihren verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland wirksam entbinden? Antwort gibt dieser Beitrag.

Weil jeder EU-Mitgliedsstaat die nationalen verpackungsrechtlichen Pflichten selbst und nach eigenen Maßstäben regeln kann, sehen sich Händler beim Versenden ins Ausland meist komplexen Anforderungs- und Compliance-Katalogen gegenüber. Immer öfter wird deswegen erwogen, Bestellungen aus dem Ausland an einen grenznahen Dienstleister im Inland zu versenden und diesen mit der Weiterleitung an den Zielort zu beauftragen. Doch können sich Händler dadurch von ihren verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland wirksam entbinden? Antwort gibt dieser Beitrag.

LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
Die fehlende Angabe des Grundpreises ist ein Dauerbrenner bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Aber was gilt, wenn der Verbraucher durch einfache Rechenoperation den Grundpreis ermitteln kann? Das LG Heilbronn hat sich in seiner Entscheidung genau mit dieser Frage beschäftigt und entschieden, dass die Verpflichtung zur Grundpreisangabe beim Angebot von Lebensmitteln in Fertigverpackungen nicht deshalb entfällt, weil der Verbraucher diesen leicht errechnen kann. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Heilbronn in unserem Beitrag.

Die fehlende Angabe des Grundpreises ist ein Dauerbrenner bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Aber was gilt, wenn der Verbraucher durch einfache Rechenoperation den Grundpreis ermitteln kann? Das LG Heilbronn hat sich in seiner Entscheidung genau mit dieser Frage beschäftigt und entschieden, dass die Verpflichtung zur Grundpreisangabe beim Angebot von Lebensmitteln in Fertigverpackungen nicht deshalb entfällt, weil der Verbraucher diesen leicht errechnen kann. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Heilbronn in unserem Beitrag.

Abmahnradar September: Lebensmittelwerbung, Energiekennzeichnung & Marken
Auch im September dominierten die Abmahnungen im Lebensmittelhandel - etwa wegen fehlender Angaben zum Mindestalkoholgehalt, zum Zutatenverzeichnis oder zum Pfand. Im Urheberrecht sorgten Fake-Abmahnungen für Aufsehen - von einem Anwalt, den es gar nicht gibt. Und im Markenrecht wurde unter anderem die unberechtigte Verwendung bekannter Marken wie Inbus oder KTM abgemahnt.

Auch im September dominierten die Abmahnungen im Lebensmittelhandel - etwa wegen fehlender Angaben zum Mindestalkoholgehalt, zum Zutatenverzeichnis oder zum Pfand. Im Urheberrecht sorgten Fake-Abmahnungen für Aufsehen - von einem Anwalt, den es gar nicht gibt. Und im Markenrecht wurde unter anderem die unberechtigte Verwendung bekannter Marken wie Inbus oder KTM abgemahnt.

Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.

Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.

Wichtig: Eigene Widerrufsbelehrung bei Amazon ist wegen neuer Darstellung zu aktualisieren
Bei Amazon gibt es bekanntermaßen zwei Wege, wie Händler ihre Waren auf dem Marktplatz anbieten können: Via FBM und via FBA. Bei Nutzung von FBA „diktiert“ Amazon eigene Regeln für den Widerruf und blendet eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Die händlereigene Widerrufsbelehrung (für FBM) wurde bisher dann von Amazon ausgeblendet. Dem ist seit kurzer Zeit nicht mehr so und sorgt für eine Irreführung des Verbrauchers. Für viele Amazon-Seller besteht daher Handlungsbedarf.

Bei Amazon gibt es bekanntermaßen zwei Wege, wie Händler ihre Waren auf dem Marktplatz anbieten können: Via FBM und via FBA. Bei Nutzung von FBA „diktiert“ Amazon eigene Regeln für den Widerruf und blendet eine eigene Widerrufsbelehrung ein. Die händlereigene Widerrufsbelehrung (für FBM) wurde bisher dann von Amazon ausgeblendet. Dem ist seit kurzer Zeit nicht mehr so und sorgt für eine Irreführung des Verbrauchers. Für viele Amazon-Seller besteht daher Handlungsbedarf.

Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Kauf auf Rechnung im Online-Handel vor dem Aus?
Die EU überarbeitet aktuell die Verbraucherkreditrichtlinie. Hiervon betroffen ist auch der Kauf auf Rechnung, der als Zahlungsmittel bei Online-Händlern und Verbrauchern beliebt ist. Die Abwicklung über Zahlungsdienstleister, die Händler bei Stellung der Rechnungen und Eintreibung der Forderungen unterstützen, werden dadurch deutlich aufwendiger werden, so dass der Rechnungskauf im Online-Handel möglicherweise sogar vor dem Aus steht. Wir beantworten die ersten Fragen zu den Neuerungen und ihren Auswirkungen auf Online-Händler.

Die EU überarbeitet aktuell die Verbraucherkreditrichtlinie. Hiervon betroffen ist auch der Kauf auf Rechnung, der als Zahlungsmittel bei Online-Händlern und Verbrauchern beliebt ist. Die Abwicklung über Zahlungsdienstleister, die Händler bei Stellung der Rechnungen und Eintreibung der Forderungen unterstützen, werden dadurch deutlich aufwendiger werden, so dass der Rechnungskauf im Online-Handel möglicherweise sogar vor dem Aus steht. Wir beantworten die ersten Fragen zu den Neuerungen und ihren Auswirkungen auf Online-Händler.

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Consulting
Immer häufiger werden im Internet Beratungsleistungen („Consulting“) aus unterschiedlichen Bereichen angeboten. Lebensberatung, Ernährungsberatung, Energieberatung sind nur einige Beispiele hierfür. Wer als Unternehmer Beratungsleistungen im Internet anbietet, muss einige rechtliche Besonderheiten beachten. Die IT-Recht Kanzlei bietet hierzu ab sofort ein Schutzpaket mit professionellen Rechtstexten an.

Immer häufiger werden im Internet Beratungsleistungen („Consulting“) aus unterschiedlichen Bereichen angeboten. Lebensberatung, Ernährungsberatung, Energieberatung sind nur einige Beispiele hierfür. Wer als Unternehmer Beratungsleistungen im Internet anbietet, muss einige rechtliche Besonderheiten beachten. Die IT-Recht Kanzlei bietet hierzu ab sofort ein Schutzpaket mit professionellen Rechtstexten an.

Frage des Tages: Kann auch eine Bestelleingangsbestätigung schon zum Vertrag führen?
Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also nur dann, wenn Käufer und Verkäufer beide „Ja“ sagen. Eine Bestätigung des Bestelleingangs stellt im Regelfall noch kein „Ja“ des Verkäufers da. Doch häufig werden hier handwerkliche Fehler gemacht, die zu einem ungewollten, vorschnellen Vertragsschluss führen.

Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also nur dann, wenn Käufer und Verkäufer beide „Ja“ sagen. Eine Bestätigung des Bestelleingangs stellt im Regelfall noch kein „Ja“ des Verkäufers da. Doch häufig werden hier handwerkliche Fehler gemacht, die zu einem ungewollten, vorschnellen Vertragsschluss führen.