OLG Köln erkennt Regisseur-Erben Schadenersatzansprüche gegen DVD-Vertreiber zu. Mit einem letzter Woche verkündeten Urteil (Az. 6 U 86/08) hat das Oberlandesgericht Köln dem Sohn des 1986 verstorbenen Regisseurs Harald Reinl Schadenersatzansprüche gegen einen DVD-Vertreiber zuerkannt, der unter der Regie von Reinl entstandene Filme auf entsprechenden DVDs anbietet und vertreibt.
An Softwareentwicklungen sind oft eine Vielzahl an Programmierern beteiligt. Vereinbarungen zu den Nutzungsrechten werden dabei selten schon vor Projektstart getroffen. Doch wer darf später die gemeinsam entwickelte Software vertreiben? Wer darf Rechtsverletzungen gerichtlich geltend machen?
Zum 01.01.2009 ist das „Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“, kurz Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), in Kraft getreten. Von den Neuerungen profitieren Bauunternehmer, Handwerker und sonstige Werkunternehmer, beispielsweise Unternehmer, die ein IT-Projekt realisieren. Ziel des Gesetzes: Werkunternehmer sollen schneller an ihr Geld kommen und Zahlungsausfälle vermieden werden.
Vor allem im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen geplanten Kooperationen schließen die potentiellen Vertragspartner oft sogenannte „Letter of Intent“. Noch während der laufenden Verhandlungen soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss des Vertrages dokumentiert werden. Was im LoI geregelt werden kann und worauf zu achten ist, klärt der folgende Beitrag.
Jemand klaut Ihre (aufwendig erstellten) Produktbilder von Ihrer Homepage? Oder von einer Ihrer Auktionen bei eBay? Sie möchten dagegen vorgehen? Hier lesen Sie, wie sich leichter beweisen lässt, dass Sie auch Urheber der Fotos sind.
Im Zuge der Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie in das deutsche Recht, trat zum 1. September 2008 auch der neue § 97a Abs. 2 UrhG in Kraft. Dieser begrenzt die vom Abgemahnten zu tragenden Kosten einer berechtigten urheberrechtlichen Abmahnung auf 100 EUR, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.
Webportale sind die Marktplätze der Zukunft. Sie bieten Anbietern die Möglichkeit, eigene Angebote über ein Portal abzugeben, mit geringem Aufwand einen großen Kundenkreis anzusprechen und ihre Geschäftsfelder zu etablieren. Auch kann der Portalinhaber gewisse Aufgaben, wie Werbung und Fakturierung übernehmen. Er wird für diese Leistungen honoriert. Aus juristischer Sicht ist es wichtig, in dem Vertrag zwischen Portalinhaber und Shopbetreiber die Rechte und Pflichten der Parteien und deren Haftung detailliert festzulegen. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Informationen über einen Web-Portalvertrag aus der Sicht des Portalinhabers zusammen.
Da Software teuer und ist und schnell veraltet, liegt es auf der Hand, sie nicht zu kaufen, sondern die Nutzung nur für die Zeit zu zahlen, in der auch eine Nutzung tatsächlich stattfindet. Es werden daher zunehmend Geschäftsmodell populär, bei denen Software nicht auf Dauer überlassen wird sondern „online“ und „on demand“ zur zeitweiligen Nutzung bereitgestellt wird. Diese Geschäftsmodelle werden unter dem Begriff „Application Service Providing“ zusammengefasst.
Das Recht auf Privatkopie ist zwar bekannt. Große Unsicherheit (nicht nur bei Nichtjuristen) besteht aber darüber, in welchem Umfang, aus welchen Quellen und mit welchen technischen Hilfsmitteln Privatkopien hergestellt werden dürfen.
Im Streit zwischen Radio Bremen und dem beklagten Regisseur über die Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Dokumentation "Die Stimme" über den Sänger Thomas Quasthoff hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen mit Urteil vom 15.12.2008 dem beklagten Regisseur untersagt, Ausschnitte aus der vorgenannten Dokumentation ohne Zustimmung von Radio Bremen zu verwerten.
Verträge mit „freien Mitarbeitern“ werden oft sehr stiefmütterlich behandelt. Der IT-Recht-Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen freie Mitarbeiter tatsächlich jahrelang eine Software für ihren Auftraggeber erstellen, ohne dass ihr Verhältnis auf solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Trennen sich die Parteien, dann stellt sich plötzlich die Frage hinsichtlich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen und Scheinselbständigkeit. Die Antworten auf diese Fragen bergen für beide Parteien oft unangenehme Überraschungen.
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Das Landgericht München hat gestern einen der zahllosen Fälle entschieden, in denen Geschäfts- oder auch Privatleute ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Karthographieverlagen aus dem Internet herunterladen und auf die eigene Homepage stellen -- etwa, um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen.
Das Landgericht München I hat gestern über den Plagiatsvorwurf in Sachen „Still got the Blues“ entschieden. Der Kläger hatte behauptet, das Gitarrensolo in „Still got the Blues“ (1990) sei aus seinem Werk „Nordrach“ (1974) entnommen worden.
Nach der Zustimmung des Bundesrates ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.
Der BGH hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.
...großen behaarten Schmusekater“. Verdient so etwas den Schutz des Urheberrechts im Land der Dichter, Denker und Urheber? Mit der Frage der Schutzfähigkeit von Heiratsannoncen (übrigens nicht der obigen) befasst sich ein kürzlich verkündetes Urteil des Landgerichts München I.
Vorsicht! Wer einen Artikel, den er zum Beispiel bei eBay ersteigert hat, dort wieder verkaufen möchte, der kann recht unproblematisch die Produktfotos der früheren Auktion wieder einzustellen. Doch Vorsicht, wer diese Möglichkeit unbedarft nutzt, der riskiert eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Mehr denn je steht das sog. Adword-Selling im Mittelpunkt der Diskussionen über das Werbemedium Internet. Grund hierfür ist vor allem die unsichere Rechtslage. Denn die Gerichte haben diese Art der Werbung rechtlich vollkommen unterschiedlich bewertet, so dass sich Werbende nicht sicher sein können, ob die Werbung überhaupt erlaubt ist. Der BGH als höchstes deutsches Gericht befasst sich momentan mit der Thematik. Mit einem – dann wegweisenden – Urteil ist allerdings erst zum 22.01.2009 zurechnen. Im Kern geht es bei den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem AdWord-Selling (z.B. via Google AdWords) um das Marken- und Lauterkeitsrecht.
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.