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Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop

11.03.2024, 07:58 Uhr | Lesezeit: 7 min
Handlungsanleitung für die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop

Diese Handlungsanleitung bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop. Sie soll dabei behilflich sein, die bei Verträgen mit Verbrauchern geltenden Anforderungen hinsichtlich der Angabe von Lieferzeiten praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB muss der Unternehmer den Verbraucher u. a. informieren über den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern muss. Danach muss der Unternehmer über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann.

Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ sind zu vermeiden, da sie einen unzulässigen Änderungsvorbehalt hinsichtlich der Lieferzeit darstellen können. Ferner sollte für die Lieferzeit auch kein unverhältnismäßig langes Zeitfenster angegeben werden, da die Information ansonsten zu unbestimmt ist. Welche Formulierungen im Zusammenhang mit der Lieferzeitangabe besser vermieden werden sollten, erläutern wir in diesem Beitrag.

Da der Verbraucher in die Lage versetzt werden muss, sich das Ende der Lieferfrist auszurechnen, muss für den Beginn der Lieferfrist auf ein Ereignis abgestellt werden, welches der Verbraucher kennt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Vorkasse-Zahlungen problematisch, da der Händler die Ware erst mit Zahlungseingang auf seinem Konto versendet, der Verbraucher aber nicht wissen kann, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Da der Verbraucher sich die Lieferfrist aber ausrechnen können muss, darf in diesem Fall für den Beginn der Lieferfrist nicht etwa auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden. Vielmehr muss hier auf den Zeitpunkt abgestellt werden, in dem der Verbraucher die Zahlung anweist, da er nur diesen Zeitpunkt genau kennt.

Banklaufzeiten und ggf. auch zwischen Überweisung und Zahlungseingang liegende Wochenenden muss der Händler in seine Lieferfrist einkalkulieren und diese ggf. entsprechend verlängern. Dies entspricht ja auch der Realität, da derjenige, der die Überweisung unmittelbar vor einem Wochenende ausführt, in der Regel länger auf die Ware warten muss, als derjenige, der die Überweisung an einem Montag ausführt.

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Muster: Angabe Lieferzeiten bei Versand in verschiedene Länder

1. Geben Sie auf der Angebotsseite beim jeweiligen Artikel die Lieferfrist an und versehen Sie diese mit einem Sternchenhinweis.

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Hinweis zur Platzierung des Hinweises:

Der Hinweis zur Lieferzeit muss so platziert sein, dass der Verbraucher diesen auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen kann, bevor er seine Vertragserklärung absendet. Wird im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses nicht mehr über die Lieferzeit informiert, so muss der Hinweis im Online-Shop so hinterlegt sein, dass er vom Verbraucher auf jeden Fall vor Einleitung des Bestellprozesses, also vor Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb, zur Kenntnis genommen werden kann.

Werben Sie im Rahmen von Preissuchmaschinen bereits unter Angabe der Lieferzeit für Ihre Angebote, müssen Sie dort ebenfalls klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, sofern Sie auch ins Ausland versenden und hierfür andere Lieferzeiten gelten, als für den Inlandsversand.

2. Lösen Sie den Sternchenhinweis im Footer der Angebotsseite auf, indem Sie dort klarstellen, auf welche Länder sich die angegebene Lieferzeit bezieht, was ggf. für andere Länder gilt und wie sich die Lieferfrist berechnet.

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3. Führen Sie auf einer eigens vorgehaltenen Versandinfoseite des Online-Shops etwa im Rahmen einer Tabelle die (maximalen) zusätzlichen Lieferfristen für andere Länder auf. Wenn es für Ihre Artikel schon innerhalb Deutschlands unterschiedliche Lieferzeiten gibt, so gilt dies denknotwendig auch für den Versand in andere Länder. In diesem Fall können Sie für den Versand in andere Länder keine festen Lieferzeiten angeben, da diese ja von Fall zu Fall variieren können.

Insoweit macht es daher mehr Sinn, für den Versand in andere Länder nur die zusätzliche Lieferzeit zur innerdeutschen Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, aufzuführen. Sollten Sie sich bei der maximalen Lieferfrist nicht sicher sein, kalkulieren Sie einen entsprechenden Zeitpuffer ein. Geben Sie lieber einen zu langen als einen zu kurzen Zeitraum an.

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Hinweis zur Bestellung mehrerer Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten:

Bestellt der Kunde bei Ihnen im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel mit jeweils unterschiedlichen Lieferzeiten, so müssen Sie den Kunden darüber informieren, ob Sie die Bestellung je nach Verfügbarkeit der Artikel in einer gemeinsamen Sendung oder in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versenden.

Hinsichtlich der Lieferzeiten wäre der zweite Fall (Teillieferungen) unproblematisch, da insoweit die jeweils bei den Artikeln angegebenen Lieferzeiten gelten würden. Allerdings müsste der Kunde in diesem Fall über ggf. zusätzlich anfallende Versandkosten und deren Höhe informiert werden. Im ersten Fall (gemeinsame Sendung) müsste der Kunde darüber informiert werden, dass seine Bestellungen in einer gemeinsamen Sendung verschickt werden, sobald alle bestellten Artikel vorrätig sind und dass insoweit dann insgesamt die Lieferzeit für den Artikel mit der längsten Lieferzeit gilt.

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4. Bitte informieren Sie auf der Versandinfoseite des Online-Shops über die Berechnung des (spätesten) Liefertermins.

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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17 Kommentare

S
Sven 23.03.2021, 11:56 Uhr
Herr
Ich habe Ware bestellt und die Lieferzeit hat sich von 13-14 Wochen auf 7 Wochen verkürzt. Da wir leider keine Information darüber bekommen haben, haben wir nun die Ware hier sind aber noch nicht umgezogen. Somit haben wir nun ein massives Lager- und Tramsportproblem. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Ich freue mich ueber hilfreiche Rückmeldungen.
M
Mike 10.11.2020, 22:20 Uhr
Der Händler muss gar nicht schuld sein
Natürlich ist das Theater immer gross, wenn ein Kunde seine Ware nicht innerhalb der angekündigten 3 Tagen erhält. Mal abgesehen davon, dass dass Jammern auf sehr hohem Niveau ist, (bestell mal ein Ersatzteil in Kenia...wenn es in 3 Wochen kommt kannste Dich freuen) sollten alle Verärgerten und Aufgeregten auch in Betracht ziehen, dass der Händler nicht mit dem Geld arbeitet oder "auf Kosten der " Kunden usw. verbrecherisch agiert. Sondern das Spiel geht so: Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr..Händler bucht den Auftrags ins Warenwirtschaftssystem und meldet die Abholung der Pakete bei seinem Paketdienst oder Spedition an. Die holen die Ware frühestens Montag Nachmittag ab. Dass die dann 48 Stunden damit durch die Gegend fahren ist fast normal. Standard bei Speditionen ist 48-72 Stunden. Ergo kommt das Teil wenn es gut läuft am Mittwoch an....Da hat der Händler die Hälfte der Freitagsbesteller schon nervös am Draht gehabt..also mal etwas entspannen hilft auf beiden Seiten. Und ja, auch ein Händler hat nicht immer alle 27 Varianten eines Artikels sofort lieferbar im Regal und muss nachbestellen. Und? Wie geht das Spiel? So: Sein Kunde bestellt am Freitag um 17 Uhr. Der Händler schickt die Bestellung sofort an den Großhandel/ Hersteller. dort holt der Kurierdienst frühestens am Montag Nachmittag die Ware ab...und liefert zum Händler...den Rest kennt Ihr ja schon. Fazit: auch ein Onlinehändler kann nicht zaubern. 
S
Schlaack 22.02.2017, 12:15 Uhr
Dipl.-Des.
Guten Tag, ich habe letzten Freitag im Onlineshop einer belgischen Firma einen Industriedruckkopf für unsere Druckmaschine bestellt und direkt das Geld überwiesen. Zahlungsbestätigung von meiner Bank habe ich per Mail am Fr. beigefügt. Heute ist Mittwoch, der Lieferant hat die Ware bislang nicht verschickt, er behauptet noch keinen Zahlungseingang verzeichnet zu haben. Müssen die Banken in der Eurozone das nicht innerhalb von 24h erledigen? Unsere Produktion steht still.
G
Grundmann 15.10.2016, 12:12 Uhr
fehlende Angaben zu Lieferzeiten/-zeiträume
Bei einem Online-Reifenhändler fehlen in den AGBs und Bestellbestätigungen die Angabe zu Lieferzeiträumen. Es wurde via Vorauskasse gezahlt. Kundenservice nicht erreichbar. Wie ist nun die Rechtsgrundlage? Wie lange muss man als Käufer warten?
P
Peter 09.02.2015, 21:22 Uhr
ratloser
Hallo,

wie bzw. was gebe ich denn als Lieferzeiten an, wenn es sich um individuell gestaltete Waren handelt? Dabei kommt es ja ein wenig auf die Anzahl der Korrekturen an, die Zeit, die die Sonderwünsche der Kunden in Anspruch nimmt, etc.

Vielen Dank für Ihren Tip ;-)
M
Marc 20.08.2014, 10:16 Uhr
Shopper
Gilt das Ganze nur für B2C oder auch für B2B? Danke

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