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Dass Bücher im Regelfall zu dem Preis verkauft werden müssen, der verlagsseitig aufgedruckt wurde, hat sich mittlerweile offensichtlich herumgesprochen. Große Unsicherheiten bestehen jedoch nach wie vor bei der Frage, welche Maßnahmen im Marketing, also Werbung, überhaupt zulässig sind – ein guter Grund für einen etwas genaueren Blick auf dieses Thema.
Natürlich ist jede Marketingmaßnahme einzeln anhand der Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) zu beurteilen, und das ist teilweise recht kompliziert. Grundsätzlich haben sich jedoch aus dem Gesetz und der jüngeren Rechtsprechung ein paar Leitlinien herauskristallisiert, die hier einmal in vereinfachter Form wiedergegeben werden:
Das alles ist natürlich nur eine Richtschnur und teilweise auch vereinfachend dargestellt – richtig kompliziert wird es z.B. dann, wenn Gutscheine oder Bonuspunkte zwischen mehreren Händlern umherwandern. Aber zumindest sollte jetzt klar ersichtlich sein, was gar nicht geht und was grundsätzlich möglich ist. Dennoch schadet es im Zweifel nicht, Bonusprogramme oder Gutscheinsysteme vor dem Start von einem Juristen überprüfen zu lassen – bevor die Konkurrenz es tut.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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