Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, können Sie dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei entnehmen.
Die Widerrufsbelehrung im Rahmen des Fernabsatzes kann entweder eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder von einem Monat beinhalten. Welche Frist konkret zu verwenden ist, richtet sich nach § 355 Abs. 2 BGB:
![]()
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.
Bei Amazon kann nach Auffassung des LG Stralsund (Urteil vom 07.11.2008, Az.: 7 O 310/07; so auch das LG Berlin mit Urteil vom 24.5.2007, Az.:16 O 149/07 beide zur alten Rechtslage) grundsätzlich die 14 tägige Frist verwendet werden, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere müssen die Händler-AGB bestimmen, dass mit der Absendung der Bestellung bei Amazon noch kein Vertrag zustande kommt, sondern erst dann, wenn die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail des Händlers angenommen wird.
Wird diese Regelung in den AGB des Händlers nicht getroffen und kann der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet werden oder kann ihm die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet werden, so muss bei Amazon die Widerrufsfrist von 1 Monat verwendet werden.
Dieses Problem steht in engem Zusammenhang mit der Frage ob Händler-AGB bei Amazon rechtskonform eingebunden werden können. Details dazu unten unter VI.
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de