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Amazon - Amazon, eBay, Etsy und Co.

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, können Sie dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei entnehmen.

Amazon unterliegt in Sachen „Buttonlösung“ vor dem OLG München

Mit Urteil vom 31.01.2019 hat das OLG München die Berufung Amazons gegen ein Urteil zurückgewiesen, mit welchem Amazon eine fehlerhafte Gestaltung der finalen Bestellseite attestiert worden war. Das Urteil des OLG München dürfte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Ecommerce-Landschaft.

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Europäische Amazon-Marktplätze: Rechtssicher verkaufen

Ein eigenes Onlinebusiness zu starten war nie einfacher als derzeit. Gerade im Bereich des Verkaufens bei Amazon sind die Eintrittsbarrieren gering. Wir sichern Amazon-Händler auf sämtlichen europäischen Amazon-Plattformen mit abmahnsicheren Rechtstexten ab.

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Hinweisbeschluss des OLG Hamm: Erneute Anlage einer Produktbeschreibung bei Amazon mit neuer ASIN wettbewerbswidrig?!

Das Grundprinzip des Amazon „Marketplace“ bietet Amazon-Händlern die Möglichkeit, durch „Anhängen“ an bereits bestehende Waren, einzelne Angebote zusammenzuführen. Dadurch steigert sich für Kaufinteressenten die Attraktivität des „Marketplace“, da dieser es den Interessenten ermöglicht, auf diesem Wege die Preise und Konditionen der einzelnen Händler für ein bestimmtes Angebot ohne Weiteres vergleichen zu können. In einem aktuellen Hinweisbeschluss hat nun das OLG Hamm (Beschluss vom 20.10.2016, Az.: I-4 O 80/16) die Rechtsansicht geäußert, dass die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits über eine Artikeldetailseite auf der Internetplattform Amazon angebotenes Produkt unzulässig sei, lesen Sie mehr hierzu.

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Amazons neue (nachgebesserte) Funktion zur Darstellung des OS-Plattform-Links

Amazon bietet neuerdings eine Funktion an, die den Link zur „OS-Plattform“ automatisch in die Informationsseite, dort unterhalb des Impressums des Verkäufers einbaut. Händler können zur Aktivierung des Features in ihren Kontoeinstellungen zum Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer“ das entsprechende Feld aktivieren (in jedem Fall das erste Häckchen setzen, das zweite schadet nicht).

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