LG und OLG München stufen Cathy Hummels als Werbezeitschrift ein
Im Rechtsstreit um den Instagram- Account von Cathy Hummels bestätigte das Gericht die Ansicht der Influencerin und stufte den Account als Werbezeitschrift ein. Verbotene Schleichwerbung liege auch bei „privaten“ Postings mit Verlinkungen zum Hersteller nicht vor, da der Account von Hummels offensichtlich kommerzielle Ziele verfolge.
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