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Leserkommentar zum Artikel

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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Paypal und Ebay - wer seinen Kopf nutzt, wechselt!

Beitrag von Hemmerling
21.04.2014, 13:30 Uhr

Meine Erfahrungen - zuerst mit Paypal. 1. Artikel über Ebay verkauft, Käuferin zahlte erst mit Paypal, buchte am Abend desselben Tages den Betrag aber zurück. Dachte offenkundig, ich bemerke es nicht und verschicke dennoch. Daraufhin versende ich den Artikel nicht und trete vom Kaufvertrag zurück. Nach anderthalb Monaten erhalte ich Schreiben von Paypal, ich solle den "noch offenen betrag" ausgleichen. Zusätzlich Anwaltskosten i.H.v. weiteren 110.00 EUR - bei einem Kaufbetrag von 68 EUR. Auf gut deutsch also - ich soll für einen Betrugsversuch an mir an Paypal bezahlen, für eine Summe die ich nie erhalten habe die aber nun angeblich dennoch "offen" wäre. Alle Versuche einer Klärung waren natürlich vollkommen sinnlos. Die Angelegenheit geht dann also demnächst vor das Amtsgericht. 2. Paypal. Ich buche eine Fernreise - Zahlung über Paypal. Sechs Tage vor Reisebeginn wird der Betrag an Paypal überwiesen, am selben Tag vom Konto wertgestellt. Am Reisetag ruft die Fluggesellschaft an, der Flug wäre storniert da kein Zahlungseingang. Anruf bei Paypal - die "prüfen" den Vorgang. Ergebnis- hoppla, alles richtig gemacht, es gab wohl einen "Systemfehler". Das komme häufiger vor. Tipp für das aktuelle Problem - ich solle doch die Überweisung nochmal per Lastschrift über Paypal vornehmen. Darauf habe ich dann dankend verzichtet. Flugneubuchung nur mit hohen Zusatzkosten möglich, Paypal verweigerte jeglichen Schadenersatz - denn man sei "ja kein Reiseunternehmen". Nun Ebay. Ich bin - bzw. bald war - seit 2001 Ebay - Kunde als Privatverkäufer mit über 300 positiven Bewertungen,Bewertungsstand 100 Prozent. Dann habe ich einige Privatverkäufe getätigt. Ergebnis - ich werde zuerst ungefragt als gewerblicher Verkäufer eingestuft. Für die Verkäufe werden mir mehrere hundert EUR abgebucht. Diese Gebühren waren zum Einen überhöht da gewerblich. Zum Anderen wurden mir Artikel berechnet, die nicht verkauft wurden und weitere Artikel von denen die Käufer im Nachgang zurücktraten. Im Ergebnis saß ich auf Kosten von über 500 EUR für nicht verkaufte oder rückabgewickelte Käufe. Ebay buchte ab und verweigerte die Rückerstattung trotz gestellter Erstattungsanträge. Man ging noch weiter und klagte weitere angeblich offenen 157 EUR von mir ein. Das Amtsgericht Leipzig urteilte dann, das mir trotz nachweislich (Schriftverkehr und Bestätigungen Kundenservice Ebay) keine Rückerstattungsansprüche gegen Ebay zustünden, da ich mich nicht auf die "formlosen Rückerstattungsanträge" berufen könne und die AGB von Ebay gelten würde - also auf gut deutsch - nur Ebay selbst dürfe bestimmen ob Sie und wenn ja wie hoch Beträge rückerstatten an den Verkäufer. Damit ist es im Ergebnis auch egal ob man selbst Erstattungsanträge stellt an Ebay oder ob die eigene Forderung korrekt ist, das alles spielt keine Rolle mehr, da die deutschen Gerichte Ebay hier offenkundig einen vollkommenen Freifahrtschein ausstellen was Erstattungen angeht.Ebay kann also ganz willkürlich Summen fordern, falsch abrechnen usw und muss im Nachgang keine Korrektur fürchten da das Ebaymitglied nachweispflichtig gemacht wird und Ebay dies nur online "formlos" zulässt. Bestätigungen dieser Erstattungsanträge gelten offenbar dem Amtsgericht Leipzig selbst dann als nicht gestellt oder nachweisfähig, wenn der Eingang selbst vom Ebay - Kundenservice schriftlich bestätigt wurde. Damit ist ein absolut rechtsfreier Raum geschaffen, als Kunde ist man vollkommen ungeschützt. Natürlich wurde mit gleichzeitig von Ebay über ein Jahr hinweg parallel mein Mitgliedskonto gesperrt, trotz noch laufender Verkäufe, ich konnte auch bereits abgeschlossene Verkäufe nicht mehr bedienen, da ich nicht mehr an die Adressen der Käufer kam. Wie meinte doch der äusserst "fähige" Amtsrichter zum Schluß: Tja, selber Schuld wenn man noch Ebay oder Paypal nutzt, der Service dort wäre ja bekannt und es gäbe ja genügend andere Alternativen am markt ( Amazon etc.) Das war dann auch die einzig vernünftige Aussage des Herren in der Angelegenheit und dem kann ich mich tatsächlich in der Form nur noch anschließen. Also - Finger weg von Paypal und Ebay, Mitgleidschaft kündigen, Konto löschen, Alternativen nutzen und wenn es gar nicht anders geht mal kurz den Account von Bekannten nutzen.LG

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