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Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.
Beitrag von niehuus
29.08.2011, 07:58 Uhr
ihr habt echt probleme ... ein wenig logische denke der heutigen bevölkerung ist wohl heute zuviel verlangt, wenn es danach geht kann man jeden und alles verklagen
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
27.12.2008 23:36 auf DMAX: 20% auf alles - außer Tiernahrung. Dabei gab es doch vor 2-3 Wochen nochmals ein Urteil, dass dieser Slogan nicht mehr verwendet werden darf?! Ist das ganze wieder aufgehoben oder wurde ohne Erlaubnis gehandelt - beides wäre typisch Deutsch. So wie Straftaten bzw.... » Weiterlesen
Wie hat sich denn Praktiker jetzt entschieden, denn die gleiche Werbung wurde am 27.12.08 im Radio gespielt
OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig von 19.06.2008
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