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Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenengar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen undBetroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.
Beitrag von Hartmann cäcilia
03.08.2011, 18:19 Uhr
Eine Nachbarin drohte mir mit einsweiligerverfühgung geger mich, da ich Ihr den Tierschutzverein und Tieramtsarzt auf die Pelle hetzte /wegen nicht Artgerechterhaltung eines Tieres(Tag und Nacht im Zwinger)trotzdem sie garten und Haus hat.Wie weit kommt sie da durch damit.So wird heut zu Tage die Sorge um ein Tier belohnt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
einen schönen guten tag, wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt und auch durchgesetzt, nur soll diese jetzt wieder rufen werden, da der Richter, der Gegenseite mehr glaubt, als der Antragsstellerin, wie kann man sich verhalten, denn wenn diese Anordnung fallen gelassen wird, kann die... » Weiterlesen
Guter, übersichtlicher und informativer Artikel. Mehr braucht man nicht. Danke. KG
Eine sehr kompetente und gutverständliche Abhandlung über eine einstweilige Verfügung. Damit kann man arbeiten und Chancen selbst beurteilen. Auch Reihenfolgen und Fristen wurden hervorragend dargestellt, danke.
Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann! von 25.02.2010
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