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Verträge mit „freien Mitarbeitern“ werden oft sehr stiefmütterlich behandelt. Der IT-Recht-Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen freie Mitarbeiter tatsächlich jahrelang eine Software für ihren Auftraggeber erstellen, ohne dass ihr Verhältnis auf solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Trennen sich die Parteien, dann stellt sich plötzlich die Frage hinsichtlich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen und Scheinselbständigkeit. Die Antworten auf diese Fragen bergen für beide Parteien oft unangenehme Überraschungen.
Beitrag von Unbekannt
29.12.2008, 14:40 Uhr
wie sieht es mit Urheberrechten und den Nutzungsrechten aus, wenn ein KG Gesellschafter, der für seine Leistung keine Rechnungen gestellt hat, sondern über Privatentnahme bezahlt wurde.
Im Gesellschaftsvertrag vereinbarten die Gesellschafter, das der Zweck der Gesellschaft die Softwareentwicklung, Vergabe von Unterlizenzen .... ist.
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