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Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen hat gegen Praktiker geklagt, weil die Webung irreführend sei. Dies deswegen, weil sowohl auf Zigaretten als auch insbesondere auf Tchibo-Artikel, die als sog. „Shop-in-the-Shop“ dort integriert sind, eben der beworbene Preisnachlass nicht gewährt wurde. Mehrere Verbraucher hatten sich daraufhin an den Verband gewandt und diese Wettbewerbspraktik beanstandet.
Beitrag von Unbekannt
27.12.2008, 15:34 Uhr
Wie hat sich denn Praktiker jetzt entschieden, denn die gleiche Werbung wurde am 27.12.08 im Radio gespielt
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
ihr habt echt probleme ... ein wenig logische denke der heutigen bevölkerung ist wohl heute zuviel verlangt, wenn es danach geht kann man jeden und alles verklagen
27.12.2008 23:36 auf DMAX: 20% auf alles - außer Tiernahrung. Dabei gab es doch vor 2-3 Wochen nochmals ein Urteil, dass dieser Slogan nicht mehr verwendet werden darf?! Ist das ganze wieder aufgehoben oder wurde ohne Erlaubnis gehandelt - beides wäre typisch Deutsch. So wie Straftaten bzw.... » Weiterlesen
OLG Saarbrücken: Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" ist wettbewerbswidrig von 19.06.2008
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