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Derzeit wird in Juristenkreisen heftig darüber debattiert, ob Online-Händler in ihren gewerblichen Internetpräsenzen, sei es bei eBay oder im eigenen Online-Shop, AGB verwenden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht werden zu können.
Beitrag von Peter Sohler
30.07.2010, 02:13 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren.
FRAGE:
Wenn ich die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs in jedem Fall übernehme, und andere eben nicht, habe ich dann einen Wetbewerbsvorteil, der wiederum abmahngefärdet ist ??
Mit freundlichen Grüssen
P. SOhler
AGB bei eBay und Online-Shop - Pflicht oder Luxus? von 31.07.2009
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