Das deutsche Urheberrecht: Nutzungsrechte an Software
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten an Software.
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Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten an Software.
6 min 1Der Begriff Service-Level-Agreement (SLA) oder deutsch Dienstgütevereinbarung (DGV) bezeichnet einen Vertrag zwischen einem IT-Dienstanbieter (Provider), in dem wiederkehrende IT-Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung detailliert geregelt werden. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die Dienstgüte ( [Servicelevel|http://de.wikipedia.org/wiki/Servicelevel] ), die die vereinbarte Leistungsqualität beschreibt.
10 minDer Beschaffer von Informationstechnologie hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der VOL/A festgelegt.
8 minSoftware wird heute meist nicht mehr installiert, sondern als laufender Cloud-Dienst genutzt. SaaS-Verträge wirken dadurch oft einfach und flexibel – rechtlich sind sie aber anspruchsvoll: Es geht nicht nur um Nutzungsrechte, sondern auch um Verfügbarkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit, Datenexport und die Frage, wie der Kunde am Ende wieder aus dem System herauskommt.
19 minDer Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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