Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Rechte des Händlers bei unvollständiger Retoure im Widerrufsfall + Muster für Mandanten

30.04.2024, 07:43 Uhr | Lesezeit: 4 min
Rechte des Händlers bei unvollständiger Retoure im Widerrufsfall + Muster für Mandanten

Im Widerrufsfall ist der Verbraucher verpflichtet, die bestellte Ware an den Händler zu retournieren, während der Händler den gezahlten Kaufpreis und ursprünglich gezahlte Versandkosten rückerstatten muss. Wie verhält es sich aber, wenn die Rücksendung des Verbrauchers unvollständig ist? Welche Rechte hat der Händler hier? Wir geben Aufschluss und stellen Mandanten ein hilfreiches Reaktionsmuster zur Hand.

I. Pflicht zur vollständigen Rückgewähr aller Vertragsgegenstände

Widerruft ein Verbraucher einen geschlossenen Fernabsatzvertrag, ist er gemäß § 357 Abs. 1 BGB dazu gehalten, alle ihm gemäß Vertrag überlassenen Bestandteile an den Händler zurück zu gewähren.

Diese Rückgewährpflicht erstreckt sich primär auf alle von der Bestellung erfassten kostenpflichtigen Waren.

Originalverpackungen und Produktverpackungen, in denen diese Waren an den Verbraucher übergeben wurden, müssen ebenfalls zurückgegeben werden, wenn ihnen ein eigener wertbildender Faktor zukommt, sie sich also unmittelbar auf den Wert der verpackten Ware auswirken.

Ebenfalls zu retournieren sind aber auch ggf. mitgelieferte Gratis-Artikel, die Verbrauchern bei Überschreiten bestimmter Brutto-Bestellwerte vom Händler als nicht extra berechnete Goodies überlassen werden. Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass diese Artikel im Bestellprozess bereits in der Übersicht als Bestellpositionen gelistet werden.

Unbedeutendes Beiwerk wie Sticker, Badges, Flyer und Kataloge, die einer Bestellung zu Eigenwerbezwecken ohne vorherige Information des Verbrauchers gegebenenfalls beigefügt werden, müssen im Widerrufsfall nicht zurückgegeben werden.

Auch Versandverpackungsmaterial ist von der Rückgabepflicht des Verbrauchers grundsätzlich nicht erfasst. Der Verbraucher kann eine für den Rückversand geeignete Verpackung selbst aussuchen und muss nicht die originäre Verpackung wiederverwenden.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

II. Unvollständige Retoure: Rückzahlung kann einbehalten werden

Sendet der Verbraucher nach Ausübung seines Widerrufsrechts nicht die gesamte Bestellung, sondern nur Teile davon zurück, ist der Händler nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

Den Kaufpreis sowie etwaig gezahlte Versandkosten (s. § 357 Abs. 2 BGB) muss er nur bei Entgegennahme einer vollständigen Rücksendung erstatten.

Insoweit gesteht § 357 Abs. 4 BGB dem Händler ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des gesamten Kaufpreises und vom Verbraucher gezahlter Versandkosten zu, das er bis zur vollständigen Retoure aller vom Widerruf erfassten Bestellbestandteile ausüben kann.

Der Händler ist insbesondere nicht verpflichtet, den auf die tatsächlich erhaltenen Bestellbestandteile entfallenden Teilbetrag zurückzuerstatten, sondern kann die gesamte Rückerstattung bis zur vollständigen Bestellretoure zurückhalten.

III. Unvollständige Retoure: Verbraucher zur Rücksendung fehlender Teile verpflichtet

Neben einer Einbehaltung des Kaufpreises und gezahlter Versandkosten behält der Händler im Falle unvollständiger Retouren natürlich auch den Anspruch auf Rückführung der noch nicht erhaltenen Vertragswaren.

Insofern ist der Verbraucher verpflichtet, die noch nicht retournierten Bestandteile, die in der ersten Rücksendung fehlten, ebenfalls an den Händler zurückzusenden.

Die Kosten für den Rückversand trägt hierbei stets der Verbraucher, und zwar selbst dann, wenn der Händler sich grundsätzlich zur Übernahme der Kosten im Widerrufsfall bereiterklärt hat.

Eine freiwillige Übernahme der Rücksendekosten im Widerrufsfall durch den Händler kann nämlich nicht zu dessen Lasten so ausgelegt werden, dass er sich damit auch zur Übernahme eigentlich nicht notwendiger Rücksendekosten verpflichten wollte, die lediglich deshalb entstehen, weil der Verbraucher bei der vollständigen Erfüllung seiner vertraglichen Rücksendepflicht fahrlässig handelte.

IV. Muster für Mandanten: Hinweis über Einbehaltung des Kaufpreises und Aufforderung zur Rücksendung fehlender Bestellbestandteile

Erhält der Händler nach ordnungsgemäßem Verbraucherwiderruf nicht alle Bestandteile der widerrufenen Bestellung zurück, sollte er sich umgehend an den Verbraucher wenden, ihm die Einbehaltung des Kaufpreises bis zur vollständigen Rückgewähr mitteilen und ihn zur Rücksendung der fehlenden Komponenten auffordern.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können sich für diese Korrespondenz des nachfolgenden Musters bedienen:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie - Die Unterschiede kurz erklärt
(10.05.2024, 11:46 Uhr)
Widerrufsrecht, Gewährleistung und Garantie - Die Unterschiede kurz erklärt
Achtung Abmahnung: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektrischen Zahnbürsten
(06.05.2024, 16:14 Uhr)
Achtung Abmahnung: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektrischen Zahnbürsten
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Mystery- und Überraschungsboxen nach Öffnung?
(02.05.2024, 07:42 Uhr)
Frage des Tages: Ausschluss des Widerrufsrechts für Mystery- und Überraschungsboxen nach Öffnung?
Praxiswissen: Paket kann nicht zugestellt werden - wer trägt das Strafporto? Anleitung + Muster
(15.04.2024, 15:21 Uhr)
Praxiswissen: Paket kann nicht zugestellt werden - wer trägt das Strafporto? Anleitung + Muster
Frage des Tages: Müssen Online-Händler einen Teilwiderruf akzeptieren?
(12.03.2024, 11:45 Uhr)
Frage des Tages: Müssen Online-Händler einen Teilwiderruf akzeptieren?
Frage des Tages: Haben Verbraucher ein gesetzliches Rückgaberecht?
(20.02.2024, 07:46 Uhr)
Frage des Tages: Haben Verbraucher ein gesetzliches Rückgaberecht?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei