Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
In einem derzeit anhängigen Verfahren hat der EuGH zu entscheiden, wer die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
In einem derzeit anhängigen Verfahren hat der EuGH zu entscheiden, wer die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Unberechenbares OLG Hamm? Die Belehrung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" sei laut OLG Hamm jedenfalls nicht zu beanstanden (Urteil vom 05.11.2009, Az. I-4 U 121/09).
Der BGH hat entschieden, dass bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.
Das LG Hannover hatte zu befinden, ob beim Kauf eines Reifenbaums und individuell zusammengestellter und vom Händler montierter Autoreifen auf Felgen, das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312d IV Nr.1 BGB ausgeschlossen ist. Das Landgericht Hannover folgt im Ergebnis der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2003 und verneint im konkreten Fall einen Ausschluss des Widerrufsrechts.
Das AG Backnang (Urteil vom 17.06.2009; Az.: 4 C 810/08) hat einem gewerblichen Internethändler im Zusammenhang mit dem Verkauf eines elektrischen Rasierers einen Wertersatz i.H.v. 100% dessen Verkehrswerts zugesprochen, nachdem sich in der mündlichen Verhandlung herausstellte, dass der Käufer den Rasierer zuvor nicht nur inspiziert, sondern gebraucht hatte.
Reifenkauf im Internet: Wann kann das Widerrufsrecht wegen kundenspezifizierter Anfertigung (nicht) ausgeschlossen werden?
Sie möchten kein Risiko eingehen? Dann beziehen Sie die neuen Muster zu Widerrufsbelehrungen für [eBay|index.php?id=%2FProdukte&cat=2] , [Amazon |index.php?id=%2FProdukte&cat=3] und den [eigenen Online-Shop|index.php?id=%2FProdukte&cat=1] , die Ihnen die IT-Recht Kanzlei in ihrem [Online-Shop|index.php?id=%2FProdukte] ab sofort zur Verfügung stellt.
Der EuGH entschied mit gestrigem Urteil, dass eine Widerrufsbelehrung jedenfalls dann europarechtswidrig sei, wenn sie generell vorsieht, dass ein Verbraucher im Rahmen der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten hat.
Heute ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Händler, die Dienstleistungen oder Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte anbieten haben unverzüglich ihre Widerrufsbelehrungen anzupassen!
Für Online-Händler sicherlich eine Riesenerleichterung: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mehr fürchten.
Bei der Beurteilung, ob ein Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kommt es laut dem LG Hamburg auf die (objektivierte) Sicht der Verkäufers an. Nur wenn der Kunde danach als Verbraucher zu qualifizieren ist, stehen ihm die erweiterten Rechte aus den §§ 312d Absatz 1, 312b, 355 BGB zu.
Im Ladenlokal hat sich der Kunde längst daran gewöhnt, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Was für den stationären Handel gilt, gilt aber für den Online-Handel noch lange nicht.
Nachdem sich bereits die erste vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung als fehlerhaft und abmahnfähig erwiesen hat, droht dieses Schicksal auch der neuen Widerrufsbelehrung zu widerfahren. Der EuGH steht kurz davor, die nach deutschem Recht geltende Nutzungsersatzpflicht beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts zu kippen.
Verbraucher macht gegenüber Online-Händler sein Widerrufsrecht geltend: Hat der Online-Händler nun in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt?
Kann das gesetzliche Widerrufsfrist für den Fall ausgeschlossen werden, dass der Kunde die Original(um)verpackung der bestellten Kontaktlinsen oder Kontaktlinsenpflegemittel öffnet, um zu kontrollieren, ob es sich um die bestellte Ware handelt?
Ungeachtet eines wirksamen Widerrufs kann der Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossenen Fernabsatzvertrages verwirkt werden, wenn der Käufer die bestellte Ware nicht „zeitnah“ an den Verkäufer zurücksendet.
Das Warten scheint langsam ein Ende zu haben. Nachdem die IT-Recht-Kanzlei bereits im März dieses Jahres darüber berichten konnte, dass zum 01.04.2008 neue Muster des BMJ zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung in Kraft treten, lässt nun ein taufrischer Referentenentwurf des BMJ darauf hoffen, dass bis spätestens Mitte 2009 eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt, die im Hinblick auf die Formulierung der Belehrungen endgültig Rechtsklarheit schafft.
Es hat lange gedauert. Doch nun scheint endlich Wind in die Mühlen des deutschen Gesetzgebers zu kommen. Nach der am 1. April 2008 in Kraft tretenden Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung des Bundesjustizministeriums gilt ab diesem Datum eine neue Muster-Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Rückgabebelehrung für in Deutschland tätige Händler.
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden.
Im Dezember 2004 bestellte die spätere Beklagte beim Kläger, einem Ticketcenter, telefonisch vier Eintrittskarten für eine Veranstaltung des Herrn Witzigmann im Spiegelzelt zum Preis von 626 Euro und bestätigte diese Bestellung durch ein Email. 2 Wochen später wollte sie die Karten nicht mehr. Darauf hin verlangte der Kläger den Kaufpreis und klagte vor dem AG München.
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.