Digital Services Act (DSA)

Was bedeutet der Digital Services Act für Webshops?
29.02.2024, 07:33 Uhr | Digital Services Act (DSA)

Was bedeutet der Digital Services Act für Webshops?
Was bedeutet der Digital Services Act für Webshops?

Schon vor dem 17. Februar 2024 schlug die Einführung des EU Digital Services Acts (DSA) große Wellen. Seit diesem Tag finden dessen Regelungen Anwendung und viele Online-Dienste fragen sich, ob der DSA auf sie Anwendung findet und welchen konkreten neuen Pflichten sie nun unterliegen. Diese Frage stellt sich auch für klassische Webshops, insbesondere wenn sie auch über eine Kommentar- oder Bewertungsfunktion verfügen. Wir haben die Rechtslage analysiert und das Ergebnis in diesem Beitrag zusammengefasst.

Ab morgen: Neue Informationspflichten für Hosting-Anbieter nach der EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA)
16.02.2024, 13:27 Uhr | Digital Services Act (DSA)

Ab morgen: Neue Informationspflichten für Hosting-Anbieter nach der EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA)
Ab morgen: Neue Informationspflichten für Hosting-Anbieter nach der EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA)

Ab morgen ist es soweit: Die Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) wird ab dem 17.02.2024 EU-weit wirksam. Sie regelt unter anderem diverse Pflichten für Anbieter von Hosting-Leistungen, was sich auf die AGB solcher Anbieter auswirken kann. Danach müssen Anbieter von Hosting-Leistungen unter anderem in ihren AGB über eingerichtete Maßnahmen zur Moderation und Beschränkungen von Nutzerinhalten informieren, sofern sie solche Maßnahmen durchführen.

Wieder mal was Neues: Die Selbstbescheinigung des Plattformhändlers
09.02.2024, 08:24 Uhr | Digital Services Act (DSA)

Wieder mal was Neues: Die Selbstbescheinigung des Plattformhändlers
Wieder mal was Neues: Die Selbstbescheinigung des Plattformhändlers

Plattformverkäufer aufgepasst: Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 17.02.2024 werden Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, etsy, Kaufland usw. sehr zeitnah eine sogenannte Selbstbescheinigung des Unternehmers verlangen, damit die Plattformen den neuen gesetzlichen Anforderungen nachkommen können. Worum es dabei geht und was zu tun ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Muster für Webhosting-Anbieter: Informationen über die Moderation und Beschränkung von Nutzerinhalten nach DSA
19.01.2024, 11:42 Uhr | Digital Services Act (DSA)

Muster für Webhosting-Anbieter: Informationen über die Moderation und Beschränkung von Nutzerinhalten nach DSA
Muster für Webhosting-Anbieter: Informationen über die Moderation und Beschränkung von Nutzerinhalten nach DSA

Zum 17.02.2024 tritt EU-weit die Verordnung über digitale Dienste (DSA-Verordnung) in Kraft, die unter anderem für Anbieter von Hosting-Leistungen diverse Pflichten mit sich bringen kann. Eine dieser Pflichten zwingt zu einer transparenten Information über eingerichtete Maßnahmen zur Moderation und Beschränkungen von Nutzerinhalten. Für Mandanten, die Webhosting-Leistungen anbieten und gehostete Inhalte bei Rechtswidrigkeit oder Unangemessenheit moderieren, sperren oder beschränken, stellt die IT-Recht Kanzlei gesetzeskonforme Musterinformationen bereit.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens):
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei