BGH-Urteil: Käufer müssen auch bei nur kleinen Mängeln den Kaufpreis nicht zahlen
Der Käufer kauft Ware, die mangelhaft ist, und zahlt deshalb den Kaufpreis nicht, obwohl der Mangel der Kaufsache nur geringfügig und behebbar ist. Der BGH hat nun bestätigt, dass der Käufer die Zahlung des Kaufpreises in einem solchen Fall grundsätzlich zu Recht verweigert und auch nicht dazu verpflichtet ist, wenigstens einen Teil des Kaufpreises zu zahlen.