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HelloFresh-Kochbox läuft aus - welche Rechte hat der Kunde? Wir fragen die KI...

06.03.2023, 14:38 Uhr | Lesezeit: 4 min
HelloFresh-Kochbox läuft aus - welche Rechte hat der Kunde? Wir fragen die KI...

ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) ist ein vom US-amerikanischen Unternehmen OpenAI entwickelter Prototyp eines Chatbots, der auf maschinellem Lernen beruht. In einschlägigen Medien wird schon davon berichtet, dass es sich um eine technische Revolution handelt, die künftig viele Beratungsberufe wird ersetzen können. Wir haben dies zum Anlass genommen, ChatGPT mit rechtlichen Fragestellungen zu konfrontieren, um die Ergebnisse anschließend zu analysieren. Im Rahmen einer kleinen Serie wollen wir künftig über die hieraus gewonnen Erkenntnisse berichten.

Sachverhalt

Ein Kunde verweigert die Annahme einer Kochbox von HelloFresh, da die Box bei der Lieferung beschädigt und eine Milch ausgelaufen war, wodurch alle Produkte in der Box verschmutzt wurden. Obwohl der Kunde die beschädigte Lieferung nicht angenommen hat, weigert sich HelloFresh, die Kosten für die Bestellung in Höhe von ca. 45€ zu erstatten und begründet dies mit dem Hinweis auf § 312 BGB, wonach kein Widerrufsrecht für schnell verderbliche Ware besteht.

Der Kunde bestreitet, dass es sich hierbei um einen Widerruf handelt. Vielmehr handle es sich um eine Annahmeverweigerung aufgrund des Mangels der Ware. Ferner sei er nicht darauf hingewiesen worden, dass er verpflichtet ist, eine kaputte und auslaufende Lieferung anzunehmen. Eine entsprechende Regelung finde sich auch nicht in den AGB von HelloFresh.

In rechtlicher Hinsicht geht es darum, ob der Kunde berechtigt war, die Annahme der Lieferung zu verweigern und ob HelloFresh verpflichtet ist, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten oder Ersatz zu liefern.

Wir wollen wissen, was ChatGPT dazu sagt.

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Lösung von ChatGPT

Wie folgt löst ChatGPT den Fall:

Der Fall dreht sich um die Frage, ob der Kunde das Recht hatte, die Lieferung aufgrund der Beschädigung und Verschmutzung der Produkte zu verweigern und ob HelloFresh berechtigt ist, die Erstattung des Kaufpreises zu verweigern.

Gemäß § 434 BGB muss eine Kaufsache frei von Sachmängeln sein. Wenn die Lieferung beschädigt und die Produkte verschmutzt sind, entspricht sie nicht den Anforderungen eines mangelfreien Produkts. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.

HelloFresh argumentiert, dass der Kunde kein Widerrufsrecht auf verderbliche Ware hat und daher die Lieferung annehmen musste. Jedoch ist die Annahmeverweigerung hier keine Ausübung des Widerrufsrechts, sondern eine Folge des Mangels, der die Produkte unbrauchbar macht.

Es ist Sache des Verkäufers, dafür zu sorgen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand beim Kunden ankommt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Kunde die Lieferung zurückweisen und hat Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder auf eine Ersatzlieferung.

In diesem Fall hat der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert, da die Produkte beschädigt und verschmutzt waren. HelloFresh hat es versäumt, die Produkte in angemessener Weise zu verpacken, um Beschädigungen während des Transports zu vermeiden. Daher ist HelloFresh verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten oder eine Ersatzlieferung zu liefern.

Folglich hat der Kunde in diesem Fall das Recht, eine Erstattung des Kaufpreises oder eine Ersatzlieferung zu verlangen. HelloFresh kann sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen, da es hier nicht um einen Widerruf, sondern um die Folgen eines Mangels geht.

Unsere Einschätzung

Im Großen und Ganzen ist die Einschätzung von ChatGPT zutreffend. Insbesondere erkennt die KI den Unterschied zwischen Widerrufsrecht und gesetzlicher Mängelhaftung. Allerdings ist die KI bei den Rechtsfolgen etwas ungenau. Danach habe der Kunde in diesem Fall das Recht, eine Erstattung des Kaufpreises oder eine Ersatzlieferung zu verlangen.

Richtigerweise muss der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, bevor er vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises verlangen kann. Hierfür muss der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich eine angemessene Frist einräumen. Ein sofortiger Rücktritt ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.

Insoweit ist bei Verbrauchsgüterkäufen insbesondere die Vorschrift des § 475d Abs. 1 BGB zu beachten:

Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wenn

1. der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat,
2. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt,
3. der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist,
4. der Unternehmer die gemäß § 439 Absatz 1 oder 2 oder § 475 Absatz 5 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat oder
5. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 439 Absatz 1 oder 2 oder § 475 Absatz 5 ordnungsgemäß nacherfüllen wird.

Insoweit hätte die KI sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Voraussetzungen für einen sofortigen Rücktritt vorliegen oder ob der Käufer dem Verkäufer zunächst noch Gelegenheit zur Nacherfüllung (hier: Ersatzlieferung) hätte geben müssen. Die Antwort der KI impliziert, dass der Kunde sich hier zwischen beiden Möglichkeiten (Erstattung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung) entscheiden kann. Dies wäre aber nur dann zutreffend, wenn die Voraussetzungen für einen sofortigen Rücktritt tatsächlich vorlägen und wenn der Käufer noch nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Denn sollte der Käufer bereits wirksam vom Vertrag zurückgetreten sein, könnte er denknotwendig keine Ersatzlieferung mehr verlangen, welche einen noch bestehenden Kaufvertrag voraussetzen würde.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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