Neue Serie zum Gewährleistungsrecht ab 2022

Neue Serie zum Gewährleistungsrecht ab 2022
01.08.2022 | Lesezeit: 3 min

Das Gewährleistungsrecht gehört zu den Kernbereichen des Kaufrechts und stellt Händler mit seinen zahlreichen Regelungen und Besonderheiten nicht selten vor Herausforderungen. Seit einer umfangreichen Reform zu Beginn des Jahres 2022 gelten im Gewährleistungsrecht nun sogar zusätzliche Unternehmerpflichten und Verbraucherrechte bei der Lieferung mangelhafter Waren. Wir haben uns die Gesetzesänderungen zum Anlass genommen, in einer neuen Serie zum Gewährleistungsrecht in FAQ-Form die wichtigsten Fragen hierzu aufzugreifen und die einzelnen Regelungsbereiche detailliert zu beleuchten.

I. Änderungen im Gewährleistungsrecht zum Januar 2022

Der Begriff „Gewährleistungsrecht“ umschreibt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Kaufvertrags in Fällen, in denen die geschuldete Kaufsache einen Mangel aufweist. Es wird auch als „Mängelhaftungsrechts“ bezeichnet und zählt zu den zentralen Rechtsinstrumenten bei vertraglichen Leistungsstörungen im Kaufrecht.

Insbesondere für gewerbliche Verkäufer hält das Gewährleistungsrecht immer wieder rechtliche Herausforderungen bereit, die zu meistern sind.

Dies gilt erst recht, seit zu Beginn des Jahres 2022 eine Gesetzesreform die unternehmerischen Pflichten und die Rechte von Verbrauchern bei Sachmängeln deutlich ausgeweitet hat. Seitdem sind etwa ein erweiterter Mangelbegriff, eine verlängerte Beweislastumkehr und geänderte Anforderungen an Rücktritt und Schadensersatz zu beachten.

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II. Neue Serie der IT-Recht Kanzlei zum Gewährleistungsrecht

Um die Materie des Gewährleistungsrechts für Händler möglichst umfänglich und in all ihren Themenbereichen zu beleuchten und gleichzeitig die wesentlichen Änderungen ab 2022 vorzustellen, veröffentlicht die IT-Recht Kanzlei eine neue Serie zum Gewährleistungsrecht.

Ein eingängiges FAQ-Format, viele Beispiele und zahlreiche Musterformulare sollen Händler dabei unterstützen, Gewährleistungsfälle rechtskonform zu handhaben und das Regelungsdickicht zielsicher und fallgerecht zu durchdringen.

Die Serie gliedert sich in folgende Teile:

Hinweis:

Die Serie behandelt gewährleistungsrechtliche Fragen im B2C-Bereich, also beim Verkauf von Waren durch einen Unternehmer an einen Verbraucher. Hier sind die meisten gesetzlichen Besonderheiten zu beachten.

Die Serie adressiert ausschließlich den Verkauf körperlicher Waren.

Für digitale Produkte gilt ein eigenes Gewährleistungsregime, das wir mit detaillierten FAQ hier aufbereitet haben.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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