E-Mail Pflichtangaben - Impressum
Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Das OLG Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die fehlende Angabe der Person des Inhabers eines Unternehmens (kein Vor- und Zuname genannt) einen Abmahngrund darstellt. Während die Vorinstanz noch dem Abmahner Recht gab, konnte das OLG Brandenburg hierin kein abmahnwürdiges Verhalten erkennen.
3 minAchtung: Neue gesetzliche Anforderungen bei Geschäftsbriefen per E-Mail und Telefax
Nicht jeder hat mitbekommen, dass am 01.01.2007 das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten ist. Dieses bringt unter anderem für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Neuerung mit sich, dass diese nun auch bei ihrer via E-Mail oder via Fax geführten Korrespondenz bestimmte formale Anforderungen einhalten müssen, die bisher nur für gedruckte Geschäftsbriefe galten.
3 min 1Vorsicht: Erste Abmahnungen wegen fehlender Angaben in geschäftlichen E-Mails
Wie der Online-Nachrichtendienst heise.de berichtet, sind bereits erste Abmahnungen in Umlauf, die sich gegen fehlende Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails bestimmter Unternehmen richten.
3 min