Die IT-Recht-Kanzlei hatte [bereits darüber berichtet|Umweltbundesamt_verlangt_von_Online-Haendler_8860_Euro.html] , dass es bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG zu drastischen Geldbußen kommen kann. Nun wurde der IT-Recht-Kanzlei ein neuer Fall zugetragen, in dem ein Online-Händler, der über einen Hersteller in Deutschland Elektrogeräte bezogen hatte, vom Umweltbundesamt wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 Satz 1 und 5 ElektroG zur Zahlung einer Geldbuße aufgefordert wird. *Grund: Der Hersteller war selbst nicht bei der Stiftung EAR registriert.* Die Höhe der vom Umweltbundesamt festgesetzten Geldbuße: 15.000,- €!