Süßwarenhersteller darf mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" werben
Wird Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt, darf der Hersteller mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
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